Mit Ampelparteien abgestimmt Spahn plant Rückkehr kostenloser Bürgertests
10.11.2021, 17:11 Uhr
Einen Monat lang wurden Schnelltests nicht mehr kostenlos angeboten. Jetzt plant Gesundheitsminister Jens Spahn, die kostenlosen Bürgertests voraussichtlich bis März 2022 wieder einzuführen.
(Foto: imago images/Jürgen Heinrich)
Seit Oktober müssen Deutsche ihren Corona-Schnelltest selbst bezahlen. Das soll sich bald ändern: Gesundheitsminister Spahn legt einen entsprechenden Verordnungsentwurf vor. Das soll verhindern, dass Personen aus finanziellen Gründen auf Tests verzichten.
Die kostenlosen Corona-Tests wird es voraussichtlich wieder ab der kommenden Woche geben. Es sei das Ziel, sie dann wieder starten zu lassen, sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums. Laut einem Verordnungsentwurf des geschäftsführenden Bundesgesundheitsministers Jens Spahn soll verhindert werden, dass Personen aufgrund finanzieller Erwägungen auf Tests verzichteten, heißt es in Regierungskreisen. Den Plänen zufolge sollten künftig alle Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal pro Woche wieder Anspruch auf einen kostenlosen Test erhalten.
Kostenlose Tests seien insbesondere vor dem Hintergrund relevant, dass sich auch geimpfte Personen mit dem Coronavirus infizieren könnten "und damit eine Gefährdung insbesondere für vulnerable Personengruppen darstellen", hieß es den Angaben zufolge in der Verordnung. Mit der Wiedereinführung des Angebots für asymptomatische Personen werde sichergestellt, dass alle "bei Bedarf vorhandene Testmöglichkeiten in Anspruch nehmen können".
Keine unkontrollierte Entstehung von Teststationen
Dienstleister, die derzeit Testungen vornehmen, sollen den Angaben zufolge ihre Tätigkeit fortsetzen können. Zusätzlich dazu sollten aber anders als früher nur noch Sanitätshäuser oder Drogerien beauftragt werden. Eine Beauftragung weiterer Anbieter solle nicht mehr möglich sein. Hintergrund sei, dass eine erneute unkontrollierte Entstehung von Teststationen verhindert werden soll. Laut Verordnung rechnet der Bund für jeweils eine Million Testungen mit bis zu 8 Millionen Euro für die Leistungen vor Ort und 3,5 Millionen Euro für Sachkosten.
Die neue Verordnung soll bis Ende März 2022 gelten. Sie ist dem Vernehmen nach mit den Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP abgestimmt. Die Änderungen sollen laut dem Entwurf im Zuge der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes und des Auslaufens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen werden. SPD, Grüne und FDP hatten sich bereits für die Rückkehr zu den kostenlosen Bürgertests ausgesprochen. Die Corona-Schnelltests müssen seit dem 11. Oktober selbst bezahlt werden.
Weiterhin sieht Spahns Verordnung vor, dass Kliniken künftig dazu verpflichtet werden, täglich sowohl ihre Kapazität an Intensivbetten als auch die Zahl ihrer Corona-Patienten differenziert nach Erwachsenen und Kindern auszuweisen. Ebenso sollen die Krankenhäuser den Impfstatus ihrer Patienten angeben müssen sowie die Zahl von Schwangeren in intensivmedizinischer Behandlung.
Quelle: ntv.de, mbu/AFP/dpa