Ankläger wollen hohe Strafe Starnberger Dreifachmord: 13 Jahre Haft gefordert
06.02.2023, 21:55 Uhr
Einer der beiden Angeklagten betritt am Montag den Gerichtssaal.
(Foto: picture alliance/dpa)
Der Prozess um einen Dreifachmord in Starnberg neigt sich dem Ende zu. Die Staatsanwaltschaft plädiert auf hohe Jugendstrafen. Der Hauptangeklagte hat zuvor gestanden, einen Freund und dessen Eltern erschossen zu haben, um deren Waffen zu verkaufen.
Im Prozess um einen Dreifachmord in Starnberg fordert die Staatsanwaltschaft hohe Jugendstrafen wegen Mordes für die beiden Angeklagten. Die Staatsanwältin sprach sich in ihrem Plädoyer für jeweils 13 Jahre und sechs Monate Haft und den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung aus. "Gute Freunde kann niemand trennen - außer wenn einer der Freunde dringend Geld braucht", sagte Staatsanwältin Julia Wiesenbauer vor dem Landgericht München II. "Dann hört auch die beste Freundschaft auf."
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der inzwischen 22 Jahre alte Hauptangeklagte im Januar 2020 einen Freund und dessen Eltern erschoss. Sein 21 Jahre alter Mitbewohner soll den Mord am gemeinsamen Kumpel mitgeplant und den Haupttäter zum Tatort gefahren haben. Er steht wegen Mordes in einem Fall vor Gericht, der Hauptangeklagte muss sich wegen Mordes in drei Fällen verantworten.
Erschossener Junge plante wohl Amoklauf
Der Hauptangeklagte hat die Taten - im Gegensatz zu seinem Mitangeklagten - im Prozess gestanden und zugegeben, dass er durch die Morde auch an die Waffen kommen wollte, die sein Kumpel illegal besaß, um sie für viel Geld zu verkaufen. Außerdem habe er einen Amoklauf verhindern wollen, den sein Freund in einem Einkaufszentrum geplant habe. Dass es diese Pläne für das schwere Verbrechen wirklich gegeben hat, bezweifelte die Staatsanwaltschaft nicht. Dies "rechtfertigt die Tat aber nicht im Ansatz", hieß es im Schlussplädoyer der Anklagebehörde.
Die Tat aus dem Januar 2020 hatte auch darum Schlagzeilen gemacht, weil die Ermittler zunächst auf einer falschen Spur waren, als sie davon ausgingen, der junge Mann habe zunächst seine Eltern und dann sich selbst erschossen.
Eigentlich gilt im Jugendstrafrecht auch bei Mord eine Höchststrafe von zehn Jahren. Werden Heranwachsende - also Menschen im Alter von 18, 19 und 20 - aber nach Jugendstrafrecht verurteilt, sind in seltenen Fällen bei Mord mit besonderer Schwere der Schuld aber bis zu 15 Jahre möglich.
Quelle: ntv.de, mau/dpa