Weiteres Opfer überlebte knappTeenager ermordete Bruder seiner Freundin - fast zehn Jahre Haft

Ein 15-Jähriger und seine zwei Jahre jüngere Freundin sind überzeugt, dass die Familie ihrer Liebe im Weg steht. Die beiden schmieden einen bestialischen Plan. Mitten in der Nacht richtet der Jugendliche in der Wohnung ein Blutbad an. Der junge Mörder muss für seine schreckliche Tat nun lange in Haft.
Ein Jugendlicher ist am Landgericht Nürnberg-Fürth wegen Mordes und versuchten Mordes zu neuneinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Das teilte das Gericht in Nürnberg mit. Die Jugendkammer sah es demnach als erwiesen an, dass der Jugendliche im Alter von damals 15 Jahren im April vergangenen Jahres einen 19-Jährigen umgebracht und dessen Lebensgefährtin bei dem Messerangriff schwer verletzt hat.
Das Gericht blieb bei der Strafzumessung nur knapp unter der gesetzlich vorgegebenen Höchststrafe von zehn Jahren. Der Jugendliche hatte die Tat vor Gericht gestanden. Die Kammer sah die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als erfüllt an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, innerhalb einer Woche können Rechtsmittel dagegen eingelegt werden. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Der 15-Jährige habe zunächst den Bruder seiner Freundin im Schlaf überrascht und mit 27 Messerstichen getötet. Auf die durch die Schreie des jungen Mannes aufgewachte Freundin des Opfers habe der 15-Jährige ebenfalls eingestochen und sie erheblich verletzt. Sie wurde 50 Mal von dem Messer getroffen. Die damals 14-Jährige lag nach dem Angriff im Koma und wurde wochenlang intensivmedizinisch betreut, wie das Gericht mitteilte. Sie leide bis heute an den damals erlittenen Verletzungen.
Die zur Tatzeit 13 Jahre alte Freundin des Angreifers leistete nach Überzeugung des Gerichts Beihilfe zu der Tat. Sie hatte die Tür zugehalten, als die Verletzte Hilfe holen wollte. Allerdings war das Mädchen zum Zeitpunkt der Tat noch nicht strafmündig.
Hintergrund der Tat sei die Vorstellung des Jugendlichen und seiner Freundin gewesen, im Falle des Todes der Familienangehörigen ihre eigene Liebesbeziehung ungestört leben zu können. Sie hätten Bedenken gehabt, dass die Familienmitglieder die Beziehung der beiden Jugendlichen zueinander nicht gutheißen würden.