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2G, Schließungen, Sperrstunden Weitere Länder beschließen Lockdown light

Mehrere Regionen verhängen - zumindest nachts - wieder Ausgangssperren.

Mehrere Regionen verhängen - zumindest nachts - wieder Ausgangssperren.

(Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild)

Die Zeit drängt: Nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes bleibt den Ländern für drastische Maßnahmen vorerst nur eine kurze Frist. Weitere Länder bessern nun ihre Verordnungen nach.

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus und gegen eine Überlastung des Gesundheitswesens angesichts massiv steigender Infektionszahlen bessern weitere Bundesländer ihre Corona-Verordnungen nach. In Baden-Württemberg, Niedersachsen und Brandenburg sowie Thüringen sollen die angepassten Regelwerke am Mittwoch in Kraft treten. Im Kern geht es wie bei bereits geänderten Verordnungen - etwa in Bayern oder Sachsen - um massive Einschränkungen für Ungeimpfte. Sie werden von weiten Teilen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen.

Brandenburg

In Brandenburg werde nach Angaben der Landesregierung die 2G-Regelung auf den gesamten Einzelhandel ausgeweitet. Ausnahmen von der 2G-Regel sollen aber weiter unter anderem für Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Drogerien und Apotheken gelten.

Die 2G-Regel soll ferner auch für alle körpernahen Dienstleistungen einschließlich Friseure, alle Sportanlagen, Schwimmbäder, Innenspielplätze, Museen, Galerien, Planetarien, Freizeitparks, Tierparks, Wildgehege sowie Zoologische und Botanische Gärten gelten. In diesen Bereichen war die Anwendung der 2G-Regelung bislang möglich, aber nicht verpflichtend.

Weihnachtsmärkte sollen zudem nicht eröffnet beziehungsweise bestehende wieder geschlossen werden. Auch Kontaktbeschränkungen will die Landesregierung wieder einführen. Im öffentlichen Raum, bei privaten Feiern und auch Treffen in Gaststätten sollen sich dann maximal fünf Menschen treffen dürfen. Geimpfte und Genesene sollen jedoch nicht mitgezählt werden.

In Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1000 bei einer gleichzeitigen landesweiten Auslastung der intensivmedizinischen Betten von über zehn Prozent ist außerdem eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr vorgesehen. Derzeit würde dies für drei Landkreise gelten - alle an der Grenze zu Sachsen.

Thüringen

Die Landesregierung will nach einem neuen Corona-Verordnungsentwurf das öffentliche Leben im Freistaat in weiten Teilen herunterfahren. Demnach sollen unter anderem Clubs, Bars, Schwimmhallen und Diskotheken schließen, ebenso Freizeitbäder, Saunen und Thermen. Nach dem Entwurf könnte in Thüringen in der Gastronomie wie in Sachsen eine Sperrstunde eingeführt werden. In dem Papier ist die Rede von 22.00 Uhr.

Das Kabinett will sich am noch am Abend über die neuen Regeln abstimmen. Änderungen sind noch möglich. In dem bisherigen Entwurf ist auch eine Ausgangssperre für Menschen vorgesehen, die weder geimpft noch von Covid-19 genesen sind - von 22.00 bis 5.00 Uhr. Für diese Menschen soll es den Plänen zufolge auch Kontaktbeschränkungen geben.

Baden-Württemberg

Auch Baden-Württemberg plant ab Mittwoch die weitgehende Umstellung auf 2G-Regeln sowie in manchen Bereichen auf die 2G-plus-Regel, wonach nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben, die zusätzlich einen negativen Test vorweisen können. Auch hier sind in Hotspots nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte vorgesehen - allerdings bereits ab einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 500, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet.

Die neue Corona-Verordnung mit der neuen Alarmstufe II soll am morgigen Dienstag verkündet werden und ab Mittwoch gelten, teilte das Sozialministerium mit. In der Alarmstufe II soll 2G plus bei Veranstaltungen mit Gesang oder Blasmusik, auf Weihnachtsmärkten, in Bars und Clubs sowie bei körpernahen Dienstleistungen gelten - allerdings werden Friseure hier voraussichtlich ausgenommen sein. In Bars und Clubs gilt 2G plus ohne Ausnahme.

Die neue Alarmstufe soll greifen, wenn die Zahl der Covid-19-Patienten auf Intensivstationen auf über 450 steigt oder die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz bei 6 liegt. Die Zahl der Covid-19-Fälle auf Intensivstationen liegt schon über 450. Das heißt, dass voraussichtlich schon von Mittwoch an die neuen Regeln gelten werden. Die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte in Hotspots sollen von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr gelten - dies träfe derzeit etwa 20 von 44 Stadt- und Landkreisen.

Bei größeren Veranstaltungen soll es in den Alarmstufen wieder eine Obergrenze von 25.000 Besuchern geben. Zudem soll die Kapazität beschränkt werden, das heißt zum Beispiel, dass ein Stadion nur zur Hälfte gefüllt sein darf. Noch umstritten ist, ob in der Alarmstufe II sogar nur ein Viertel der Kapazität genutzt werden darf.

Bereits heute gelten wegen eines explodierten Anstiegs an Corona-Infektionen im Schwarzwald-Baar-Kreis, Ostalbkreis und Kreis Biberach Ausgangsbeschränkungen zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr für Ungeimpfte.

Seit Mittwoch gilt im Südwesten die Alarmstufe, bei der Ungeimpfte von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen sind. Nur Geimpfte und Genesene haben jetzt noch Zugang zu Kinos, Museen, Schwimmbädern sowie den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen. Auch wer in Restaurants oder Cafés nur einen negativen Test vorweisen kann, muss draußen bleiben. Seit Mittwoch müssen zudem Schüler wieder Masken am Platz tragen. Zudem gelten Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Sie dürfen sich allein oder als Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen.

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Niedersachsen

In Niedersachsen ist geplant, dass für viele Veranstaltungen und Orte die 2G-Regel gelten soll. Das heißt, Anwesende müssen geimpft oder genesen sein, wenn in dem betreffenden Landkreis oder der Stadt eine Warnstufe gilt. Über weitere Einzelheiten wollen am morgigen Dienstag unter anderem Ministerpräsident Stephan Weil, Sozialministerin Daniela Behrens, Kultusminister Grant Hendrik Tonne und Wirtschaftsminister Bernd Althusmann informieren.

Quelle: ntv.de, jwu/dpa

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