Keine fahrlässige Tötung Freispruch im Zugspitzlauf-Prozess
01.12.2009, 14:08 Uhr
Läufer beim Zugspitz-Extremberglauf am 13. Juli 2008.
(Foto: AP)
Der Veranstalter des tödlichen Zugspitzlaufs vom Juli 2008 ist vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen worden. Nach fünf Verhandlungstagen kam das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen zu dem Urteil, dass der Veranstalter Peter Krinninger nicht für den Tod von zwei Läufern sowie die neun Verletzten verantwortlich gemacht werden könne. Damit konnte sich der Geschäftsführer der Veranstaltungsfirma Getgoing mit seiner Auffassung durchsetzen, dass die Teilnehmer solcher extremer Sportereignisse letztendlich selbst für sich verantwortlich sind.
Bei dem Zugspitzlauf am 13. Juli vergangenen Jahres waren ein 41-jähriger Mann aus Nordrhein-Westfalen und ein 45-jähriger Mann aus Baden-Württemberg kurz vor dem Gipfel von Deutschlands höchstem Berg an den Folgen von Erschöpfung und Unterkühlung gestorben. Sechs weitere Läufer mussten auf der Intensivstation im Krankenhaus behandelt werden.
Sportler wurden gewarnt
Die Betroffenen waren in einer Gruppe von insgesamt 716 Läufern aus Österreich in Richtung Gipfel des 2962 Meter hohen Berges gestartet. Auf dem Weg nach oben verschlechterte sich aber das Wetter, es kam zu Schneefällen. In dem Prozess legte Krinninger dar, dass er die Läufer über drohenden Schneefall informiert hatte. Dennoch war eine ganze Reihe von ihnen in kurzen Sportsachen gestartet.
Zu dem Prozess war es gekommen, weil Krinninger einen Strafbefehl über 13.500 Euro zurückgewiesen hatte. Mit diesem milden Strafbefehl hatte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung ahnden wollen, in ihrem Plädoyer wiederholte die Staatsanwältin diese Strafmaßforderung. Sie hatte aber in dem Prozess auch von einer erheblichen Mitverantwortung der Läufer gesprochen. Krinninger wollte aber vor Gericht gänzlich von jeder Mitverantwortung freigesprochen werden.
Quelle: ntv.de, dpa/AFP