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Prozessauftakt in Karlsruhe dm-Erpresser legt umfassendes Geständnis ab

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Um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen, soll der Angeklagte auch eine Explosion herbeigeführt haben.

(Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress)

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Weil er nach einem Burnout nach einer neuen Verdienstmöglichkeit sucht, erpresst ein 53-Jähriger hunderttausende Euro von der Drogeriemarktkette dm. Dafür muss er sich nun vor Gericht verantworten. Der Prozess beginnt mit einer umfassenden Aussage.

Im Karlsruher Prozess um einen Mann, der von der Drogeriemarktkette dm mehrere Hunderttausend Euro in der Kryptowährung Bitcoin erpresst hat, hat der Angeklagte umfassend ausgesagt. Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Karlsruhe gab er zu, Erpresserbriefe verschickt zu haben. Mit dem später in Katzenfutter versteckten Sprengsatz, der außerhalb der Geschäftszeit per Zeitzünder in einer Freiburger Filiale losging, habe er "Unordnung" schaffen wollen. Er habe aber keine Menschen gefährden oder töten wollen.

Sein Motiv: Nach einem wiederholten Burnout als Pfleger habe er nicht mehr arbeiten wollen. Er habe nach einer Verdienstmöglichkeit für zehn Jahre gesucht, ohne arbeiten zu müssen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 53-Jährigen unter anderem besonders schwere räuberische Erpressung und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion vor. Der Mann hatte dem überregional tätigen Unternehmen mit weiteren Sprengsätzen gedroht, sollte es nicht zahlen. Um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen, ließ er den Sprengsatz hochgehen. Dabei war im Jahr 2019 erheblicher Schaden entstanden.

Trotz Verschleierungsmaßnahmen konnten Fahnder mit Hilfe eines Experten für Kryptowährungen die digitale Spur der erpressten Bitcoins zurückverfolgen. Dank weiterer Hinweise wurde der 53-jährige Deutsche schließlich als Verdächtiger identifiziert und festgenommen. Im vergangenen Sommer durchsuchten Schweizer Ermittler das dortige Wohnhaus. Dabei waren Beweismittel wie explosive Stoffe und Schusswaffen sichergestellt worden. Der Mann sitzt seit Ende Juli vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Die Zuständigkeit des Landgerichts Karlsruhe ergibt sich aus dem Firmensitz des erpressten Unternehmens. Wann ein Urteil fällt, ist noch unklar.

Quelle: ntv.de, lar/dpa

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