Panorama

Schwieriges Verfahren in Detmold Mordprozess gegen 15-Jährige beginnt

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Fünf Monate nach der Tat beginnt der Prozess.

(Foto: dpa)

Eine 15-Jährige, die ihren dreijährigen Halbbruder im Schlaf ersticht. Dieser Fall löst im November 2019 bundesweit Entsetzen aus. Nun wird die Mordanklage gegen die Jugendliche verhandelt.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat am Landgericht Detmold der Mordprozess gegen eine 15-Jährige begonnen. Der Fall hatte im November 2019 bundesweit für Aufsehen gesorgt. Das Mädchen soll seinen dreijährigen Halbbruder im Schlaf mit zahlreichen Messerstichen getötet haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Jugendlichen deshalb Mord vor. Die Eltern waren zum Tatzeitpunkt nicht in der Wohnung in Detmold. Angehörige hatten am Abend die Leiche des Jungen gefunden und die Polizei alarmiert. Die Jugendliche war am Tag nach der Tat im etwa neun Kilometer entfernten Lemgo festgenommen worden. Ein Zeuge hatte sie bei ihrer Flucht beobachtet und die Polizei gerufen. Als ein Beamter die 15-Jährige festnahm, leistete sie keinen Widerstand und war nach Angaben der Detmolder Staatsanwaltschaft in "ruhiger Verfassung".

Sie soll die Nacht zuvor im Freien verbracht und den Weg in die Nachbarstadt zu Fuß auf unbefestigten Wegen zurückgelegt haben. Die 15-Jährige hatte nach ihrer Festnahme ausgesagt, sich selbst für die Täterin zu halten, aber Erinnerungslücken zu haben. Sie soll eine tiefe Abneigung gegen den Halbbruder entwickelt haben.

Um die noch jugendliche Angeklagte zu schützen, halten sich Gericht und Staatsanwaltschaft mit Details zu der Tat zurück. Die Mutter von Opfer und Angeklagter wird als Nebenklägerin am Prozess teilnehmen. Ihr Anwalt Dariusz Balicki sagte RTL, dass es darum gehe, der 15-Jährigen eine Perspektive zu bieten, "dass ihr Leben weitergehen kann". Das Jugendstrafrecht sieht eine Höchststrafe von zehn Jahren vor, sollte sie wegen Mordes verurteilt werden. Bis zum 30. April sind zwei weitere Termine angesetzt. Geladen sind 22 Zeugen und ein Gutachter, der sich zur Schuldfähigkeit des Mädchens äußern soll.

Quelle: ntv.de, sba/dpa

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