SPD fordert Beobachtung AfD - ein Fall für den Verfassungsschutz?
21.02.2020, 15:20 UhrNach dem Terroranschlag von Hanau sehen viele eine Mitverantwortung der AfD für die Tat. Die SPD fordert eine Beobachtung der rechtspopulistischen Partei durch den Verfassungsschutz. Doch dass es dazu tatsächlich kommt, ist sehr unwahrscheinlich.
Der Anschlag von Hanau rückt einmal mehr das Gebaren der AfD in den Fokus: Viele machen die rechtspopulistische Partei mitverantwortlich für solche Taten. Und es werden Forderungen laut, die AfD vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Doch dafür gibt es hohe Hürden: Schon wegen der öffentlichen Einstufung der AfD als Prüffall haben die Verfassungsschützer eine gerichtliche Schelte einstecken müssen.
Was sind die Voraussetzungen für die Beobachtung einer Partei?
Das Grundgesetz setzt hohe Hürden für die Beobachtung von Parteien, weil es diesen einen hohen Stellenwert für die politische Willensbildung in Deutschland beimisst. Dennoch kommt eine Beobachtung dann infrage, wenn dies wegen einer Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung geboten scheint. So machte der Verfassungsschutz etwa auch die NPD oder auch die Linkspartei zum Beobachtungsobjekt.
In welcher Weise befasst sich der Verfassungsschutz bereits mit der AfD?
Die Gesamtpartei wurde Anfang vergangenen Jahres als Prüffall eingestuft. Dies geschieht dann, wenn eine Organisation nicht eindeutig extremistisch ist, aber tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung werden im Rahmen der Prüfung noch nicht eingesetzt. Vielmehr werden die öffentlich wahrnehmbaren Aktivitäten der Partei systematisch ausgewertet.
Die AfD-Teilorganisationen "Flügel" und "Junge Alternative" behandelt das Bundesamt als Verdachtsfall. Bei einem Verdachtsfall sind auch nachrichtendienstliche Mittel möglich. Damit ist der Weg frei für Observation, den Einsatz von V-Leuten oder eine Speicherung personenbezogener Daten.
Was sagen die Gerichte?
Der Bundesverfassungsschutz hat kurz nach der Einstufung der AfD die juristischen Grenzen seines Handelns aufgezeigt bekommen. Das Verwaltungsgericht Köln gab am 26. Februar 2019 einem Eilantrag der AfD statt und untersagte es dem Bundesamt, die Partei öffentlich als Prüffall zu bezeichnen.
Das Bundesverfassungsschutzgesetz enthalte für eine solche öffentliche Bekanntmachung keine Rechtsgrundlage, urteilten die Richter. Der Bezeichnung als Prüffall komme in der Öffentlichkeit aber eine "negative Wirkung" zu. Dieser Eingriff in die Rechte der AfD sei daher mangels Rechtsgrundlage "rechtswidrig und auch unverhältnismäßig".
Wie gehen Politiker mit einer möglichen AfD-Beobachtung um?
Während etwa SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil eine Beobachtung der Partei verlangt, ist CDU-Bundesinnenminister Horst Seehofer zurückhaltend: Was der Öffentlichkeit an Erkenntnissen präsentiert werde, müsse einer gerichtlichen Überprüfung standhalten, sagte er. Dabei geht es allerdings nur darum, was die Verfassungsschützer der Öffentlichkeit präsentieren. Was sie wirklich machen, steht unter Umständen auf einem anderen Blatt.
Quelle: ntv.de, uzh/AFP