Kontaktbeschränkungen möglich Ampel legt beim Infektionsschutzgesetz nach
15.11.2021, 04:59 UhrDie epidemische Lage läuft am 25. November aus, aber was kommt danach? Für die bisherigen Pläne der künftigen Ampel-Regierung zur Pandemiebekämpfung hagelt es Kritik. Jetzt schärfen die Koalitionäre nach. Unter anderem soll die 3G-Regel in öffentlichen Verkehrsmitteln eingeführt werden.
Die möglichen Koalitionspartner SPD, Grüne und FDP haben sich auf deutliche Verschärfungen bei der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes geeinigt. Angesichts der dramatisch steigenden Corona-Infektionszahlen sollen nun grundsätzlich auch Kontaktbeschränkungen angeordnet werden können, wie aus einer Vereinbarung von Vertretern der drei Fraktionen hervorgeht. Dabei geht es um Ungeimpfte, wie Grünen-Chef Robert Habeck zuvor bereits in der ARD angedeutet hatte. Zudem sollen Ungeimpfte ohne negativen Test keine Busse und Bahnen mehr benutzen dürfen - unabhängig von der weiter geltenden Maskenpflicht.
"Die Möglichkeit, Kontaktbeschränkungen im privaten und im öffentlichen Raum anordnen zu können, soll in den Maßnahmenkatalog ergänzend aufgenommen werden", vereinbarten die Partner, die künftig eine Regierung bilden wollen. Ohne diese Verschärfung der bisherigen Pläne wären Kontaktbeschränkungen nach dem Auslaufen des Rechtsstatus der Epidemischen Lage nationaler Tragweite zum 25. November nicht mehr möglich.
Am Vorhaben, diesen Sonderstatus zu beenden, halten die drei koalitionsbildenden Parteien aber fest. Allerdings sollen die Bundesländer auf Beschluss ihres jeweiligen Landtags bestimmte einzelne Maßnahmen beibehalten können, darunter beispielsweise: die Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie von Versammlungen, Betretungsverbote in Gesundheitseinrichtungen, Alkoholverbote und die Schließung etwa von Hochschulen.
Ausgangsbeschränkungen soll es nicht mehr geben
Ausgangs- oder Reisebeschränkungen sollen die Länder nicht mehr verhängen können. Auch wird ihnen die Möglichkeit genommen, Sportausübung sowie den Betrieb von Handel, Gewerbe, Gaststätten und Hotels einzuschränken oder zu untersagen.
"So lässt sich einerseits regional unterschiedliches Infektionsgeschehen sehr gezielt bekämpfen, andererseits verlagern wir die Verantwortung auch dort von der Exekutive zurück in die Parlamente", hieß es zur Begründung. Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr soll künftig zusätzlich zur Maskenpflicht eine 3G-Regel gelten: "Wer ein öffentliches Verkehrsmittel nutzt, muss dann entweder geimpft, genesen oder getestet sein", steht in der Vereinbarung.
Die Maßnahmen sollen wie bisher schon vorgesehen bis zum 19. März 2022 gelten. Hinzu kommt nun aber eine einmalige Verlängerungsmöglichkeit: "Der Bundestag wird ermächtigt, bis zum 19. März 2022 durch einen Beschluss die Geltungsdauer der Vorschriften um maximal drei Monate zu verlängern."
Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist in den Bundestag bereits eingebracht. An diesem Montag steht die zum Gesetzgebungsverfahren gehörende Anhörung von Experten an. Am Donnerstag soll das Parlament abstimmen. Zahlreiche Kritiker besonders aus der Wissenschaft, aber auch Ländergesundheitsminister des potenziellen Koalitionspartners Grüne hatten in den letzten Tagen gerügt, dass die Ampel-Partner vorgesehen hatten, Kontaktbeschränkungen gänzlich auszuschließen.
Quelle: ntv.de, ino/dpa