Politik

Reform des Acht-Stunden-TagsArbeitgeber und CDU hauen Bärbel Bas Gesetzentwurf um die Ohren

18.06.2026, 15:25 Uhr
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Im Mai musste Arbeitsministerin Bärbel Bas sich beim DGB-Bundeskongress anhören, wie wichtig den Gewerkschaften ein Festhalten an der täglichen Höchstarbeitszeit ist. (Foto: picture alliance/dpa)

Ein Referentenentwurf für einen sehr zurückhaltenden Abschied vom Acht-Stunden-Tag liegt vor - und CDU und Arbeitgeber reagieren wütend. Empört zeigt sich auch die Linke. Ihr geht der Gesetzentwurf viel zu weit.

Sollte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas gehofft haben, mit ihrem Referentenentwurf für eine Reform des Arbeitszeitgesetzes einen guten Kompromiss für den Streit um den Acht-Stunden-Tag gefunden zu haben, dann legen erste Reaktionen nahe: Das hat nicht geklappt.

"Der kursierende Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium entspricht nicht der Vereinbarung zur Arbeitszeitflexibilisierung im Koalitionsvertrag und kann daher keine Grundlage für die weitere Arbeit der Koalition hierzu sein", kommentierte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann einen öffentlich gewordenen Gesetzentwurf.

Ähnlich pikiert äußerten sich die Arbeitgeber: "Der heute bekannt gewordene Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes erfüllt die Anforderungen an eine flexible, digitale Arbeitswelt an keiner Stelle", sagte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Rainer Dulger, in einer ersten Stellungnahme. "Darüber hinaus widerspricht er eklatant dem Koalitionsvertrag."

Gesetzentwurf "noch in der Hausabstimmung"

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD verabredet, dass "die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit" geschaffen werden soll, "auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf".

Die Nachrichtenagentur Reuters hatte berichtet, der Referentenentwurf sehe vor, den Acht-Stunden-Tag nicht pauschal abzuschaffen, aber im Rahmen von Tarifverträgen mehr Spielraum für längere Arbeitstage zu schaffen. Die Möglichkeit tariflicher Regelungen, mit denen bei Bedarf zusätzliche Flexibilitätsräume geschaffen werden können, gibt es allerdings längst.

Aus dem Arbeitsministerium hieß es, der Entwurf befinde sich noch "in der Hausabstimmung", sei noch nicht final abgestimmt und sei dementsprechend auch noch nicht in die Frühkoordinierung mit dem Kanzleramt oder in die Ressortabstimmung mit anderen Ministerien gegangen. Daher der Name Referentenentwurf: Was auf unteren Ebenen verfasst wurde, hat nicht automatisch schon den Segen der Hausleitung in Person von Staatssekretären und dem jeweiligen Minister.

Tarifbindung für Arbeitgeber das Kernproblem

Ganz allgemein werden Referentenentwürfe gern genutzt, um die Stimmung zu testen: Wird ein solcher Entwurf abgelehnt, kann die zuständige Ministerin oder der zuständige Minister sagen, es sei ja nur ein Referentenentwurf gewesen.

Kernpunkt des Entwurfs ist, dass Tarifparteien künftig vereinbaren können, anstelle einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit anzuwenden. Auch Betriebsräten soll dies ermöglicht werden. "Die Tarifvertragsparteien und unter bestimmten Voraussetzungen die Betriebspartner erhalten die Möglichkeit, statt einer täglichen eine wöchentliche Arbeitszeit zu vereinbaren", heißt es in dem Entwurf.

Der Haken aus Sicht der Arbeitgeber und der Union dürfte sein, dass 76 Prozent der Unternehmen in Deutschland nicht tarifgebunden sind. Für sie würde der Gesetzentwurf also nichts ändern.

Scharfe Kritik auch von den Linken

Zudem soll eine weitere Voraussetzung für die Lockerung des Acht-Stunden-Tags sein, dass besondere Regeln den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sichern. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitgeber grundsätzlich zur elektronischen Erfassung der Arbeitszeit verpflichtet werden. Damit will die Regierung auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts reagieren. Das Modell der sogenannten Vertrauensarbeitszeit soll allerdings, wie im Koalitionsvertrag verabredet, weiterhin möglich bleiben.

Dulger forderte, der aktuelle Entwurf müsse "zurückgezogen und völlig überarbeitet" werden. "Der Referentenentwurf strotzt vor Misstrauen in die Arbeitgeber und ihre Beschäftigten", so der BDA-Präsident. "Er ist eine erneute Zumutung für Unternehmen und Arbeitnehmer."

Von den Linken kam ebenso scharfe Kritik - ihnen geht der Gesetzentwurf viel zu weit. "Der Referentenentwurf zur Schleifung der täglichen Höchstarbeitszeit geht in die völlig falsche Richtung", sagte die Sprecherin der Linken-Fraktion für Arbeitspolitik und Arbeitszeitpolitik, Anne Zerr. "Er ist der Einstieg in den Ausstieg aus dem 8-Stunden-Tag."

Belastung für den Koalitionsausschuss am 1. Juli

Bundesarbeitsministerin Bas, die zugleich SPD-Chefin ist, steht vor dem Problem, einen Gesetzentwurf schreiben zu müssen, den sowohl sie selbst als auch ihre Partei und vor allem die Gewerkschaften ablehnen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) will unbedingt am Acht-Stunden-Tag Normalfall festhalten; er argumentiert, dass das Arbeitszeitgesetz schon in seiner aktuellen Fassung die geforderte Flexibilität ermöglicht. Eine Reaktion des DGB zum Referentenentwurf liegt noch nicht vor. Man äußere sich "generell nicht anlässlich geleakter Dokumente", hieß es beim DGB. 

Dagegen fordern die Arbeitgeber eine wöchentliche anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit. "Die geltenden Regelungen stammen aus einer Zeit, in der Arbeitsabläufe deutlich weniger flexibel waren als heute", heißt es in einem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz, den vierzehn Wirtschaftsverbände Anfang Juni abgeschickt haben. "Sie werden den Anforderungen vieler Beschäftigter und moderner Betriebe nicht mehr gerecht."

Die Ministeriumsüberlegungen zur Arbeitszeitreform könnten auch den Koalitionsausschuss am 1. Juli belasten. Die Partei- und Fraktionsvorsitzenden von CDU, CSU und SPD wollen dann Reformen etwa bei Steuern und Rente auf den Weg bringen.

Quelle: ntv.de, hvo/rts

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