"Völkerstrafrecht wirkt" Baerbock: Haftbefehl schränkt Putins Reisefreiheit ein
17.07.2023, 18:25 Uhr Artikel anhören
Putin reist laut Baerbock nicht in Länder, die das Rom-Statut ratifiziert haben.
(Foto: picture alliance / SvenSimon-TheKremlinMoscow)
Außenministerin Baerbock beklagt eine "Lücke im internationalen Recht". Denn nicht alle Staatschefs, die Angriffskriege führen, können angeklagt werden. Dass die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs dennoch Wirkung zeigt, erkennt Baerbock an Reisen des russischen Präsidenten.
Außenministerin Annalena Baerbock hat den von Russlands Präsident Wladimir Putin begonnenen Angriffskrieg gegen die Ukraine als "Urverbrechen" bezeichnet. Bei einem Besuch in New York verlangte die Grünen-Politikerin, alles zu tun, um den Kremlchef dafür zur Rechenschaft zu ziehen. Man erlebe, dass Putin selbst vor den schwächsten Menschen, "den Kindern, nicht Halt macht, sondern sie auf eine brutale Art und Weise in seinen Vernichtungskrieg einbezieht".
Baerbock äußerte sich vor einem Festakt zum 25. Jahrestag der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). Die Ministerin hielt Putin vor, Kinder aus der Ukraine verschleppen zu lassen und ihrer Identität zu berauben, damit es den Eltern möglichst schwerfalle, sie wieder zurückzuholen.
Deswegen sei es "so wichtig, dass wir klar benennen, dass wir eine Lücke im internationalen Recht haben". Ausgerechnet beim "Urverbrechen" eines Angriffskriegs weise es eine Lücke auf, indem Staats- und Regierungschefs, die solche Kriege führten, nicht alle angeklagt werden könnten. Dies gelte insbesondere, wenn deren Staaten das Rom-Statut als rechtliche Grundlage für den IStGH nicht ratifizierten.
Baerbock pocht auf "Frieden durch Recht"
Der Festakt sei deswegen "für mich auch ein Auftrag, das Völkerstrafrecht weiterzuentwickeln", sagte Baerbock weiter. "Denn niemand darf im 21. Jahrhundert einen Angriffskrieg führen und dabei straflos bleiben." Der Haftbefehl des IStGH gegen Putin vom März, insbesondere wegen der Kindesentführung, sei ein wichtiges Zeichen. Er "unterstreicht, dass dieser brutale Angriffskrieg vor allen Dingen gegen die Schwächsten geführt wird und dass die internationale Gemeinschaft insbesondere den Schwächsten, den Kindern zuallererst, Gehör gibt".
Der Haftbefehl habe dazu geführt, dass Putin in kein Land gereist sei, dass das Statut des Gerichts ratifiziert habe. "Und es hat auch deutlich gemacht, dass das Völkerstrafrecht wirkt", so Baerbock. "Frieden durch Recht. Das ist die Stärke, die die internationale Gemeinschaft dem brutalen russischen Angriffskrieg entgegenhält."
Die Außenministerin forderte die Ukraine auf, das Römische Statut als rechtliche Grundlage für den Internationalen Strafgerichtshof zu ratifizieren. "Ich weiß, wie heikel diese Frage ist", sagte sie an die Ukraine gewandt. Eine Ratifizierung würde aber deutlich machen, dass die Ukraine ihr in der UN-Charta verankertes Recht auf Selbstverteidigung ausübe. Es gehe um die Rechenschaftspflicht für politische und militärische Anführer, die vorsätzlich Befehle erteilten, die das Völkerrecht missachteten.
Quelle: ntv.de, lve/dpa