Experte listet Probleme auf"Bürgerwacht" im AfD-Programm verfassungswidrig?

Ehrenamtliche Bürgerdienste gibt es in mehreren Bundesländern schon. Das AfD-Wahlprogramm sieht für Sachsen-Anhalt eine freiwillige Bürgerwacht vor, die neben der Polizei für Sicherheit sorgen soll. Ein Jurist erklärt, was daran problematisch sein kann.
Die AfD will im Falle einer Regierungsbeteiligung in Sachsen-Anhalt nach der Landtagswahl eine freiwillige "Bürgerwacht" aufbauen - aus Sicht eines Experten für Polizeirecht wirft dieser Plan verfassungsrechtliche Fragen auf. Markus Thiel, Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule der Polizei in Münster, sagte, generell sei ein freiwilliger Polizeidienst, wie es ihn in mehreren Bundesländern gebe, möglich. "Dafür bedarf es in jedem Fall einer gesetzlichen Regelung auf Landesebene." In Bayern etwa dürften die Angehörigen der dortigen "Sicherheitswacht" Befragungen vornehmen, Identitätsfeststellungen durchführen und Platzverweise aussprechen.
Dass die "Bürgerwacht" im Programm der AfD für die Wahl am 6. September neben Polizei und Ordnungsamt als "dritte Säule" der Sicherheitsarchitektur bezeichnet wird, hält Thiel allerdings für "verfassungsrechtlich problematisch, und zwar mit Blick auf die Grundrechte und den sogenannten Funktionsvorbehalt". Denn hier gehe es ja um Privatpersonen, die geschult werden sollen. Konkret kollidiert die Etablierung einer eigenständigen weiteren Säule aus seiner Sicht mit einem Passus in Artikel 33 des Grundgesetzes. Dort heißt es: "Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen."
Auch den Begriff "Bürgerwacht" hält Thiel für problematisch. Er sagte: "Das erinnert, absichtlich oder unabsichtlich, an "Bürgerwehr", und eine solche mit hoheitlichen Befugnissen einzuführen, ist nicht erlaubt." Auch müsse klar sein, dass sich nur Menschen, die sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, am freiwilligen Polizeidienst beteiligen dürfen. Er betonte: "Es darf nicht sein, dass sich etwa dort Männer einbringen, die vorher Mitglied einer rechtsextremistischen Wehrsportgruppe waren, oder dass es gezielt zu Racial Profiling kommt." Es handelt sich dabei um Kontrollen, bei denen Menschen nur aufgrund äußerer Merkmale wie Hautfarbe oder Sprache kontrolliert werden.
Wie reagiert die reguläre Polizei?
Für den Rechtswissenschaftler Thiel stellen sich auch noch Fragen, was den regulären Polizeidienst in Sachsen-Anhalt angeht, falls die AfD nach der Wahl die Regierung stellen und das Innenministerium besetzen sollte. Er vermutete: "Viele Polizeibeamte werden sich womöglich in andere Bundesländer bewegen, andere gegen Anordnungen zur Wehr setzen, was dann vor den Verwaltungsgerichten landet." Nicht leicht zu beantworten sei zudem die Frage, was geschehen würde, sollte ein Gericht feststellen, dass Anordnungen in dem Bundesland verfassungswidrig sind.
Problematisch erscheint dem Juristen auch die weitere Teilnahme eines Bundeslands mit einer nicht mehr uneingeschränkt verfassungskonform agierenden Regierung am polizeilichen Informationsverbund, den das Bundeskriminalamt koordiniert. Gleichzeitig unterlägen Einschränkungen hier hohen Hürden und müssten gesetzlich normiert werden. Noch schwieriger sei es beim nachrichtendienstlichen Austausch, da die Kooperation von Bund und Ländern hier im Grundgesetz besonders verankert sei.