Politik

Von Testpflicht bis Innengastro Bundesländer lockern Corona-Beschränkungen weiter

240531144.jpg

Ein Schritt Richtung Normalität: Wegen der stark gesunkenen Corona-Infektionszahlen haben einige Bundesländer Lockerungen der bestehenden Regelungen beschlossen. Ab dem Wochenende darf man sich etwa in Berlin und Hamburg auf mehr Freiheiten freuen - andernorts sogar schon ab morgen.

Berlin

Ab Freitag (4. Juni) dürfen in Berlin Kneipen und Restaurants wieder ihre Innenräume für Gäste mit negativem Test öffnen - draußen geht es dann auch ohne Test. Die Testpflicht entfällt ebenfalls beim Einkaufen in den Geschäften. Für Museen, Galerien und Gedenkstätten gelten Regeln wie im Einzelhandel.

Erlaubt sind Veranstaltungen im Freien mit bis zu 500 Teilnehmern. Ab 250 Menschen gilt eine Testpflicht, bei weniger Teilnehmern ist sie abhängig vom Hygienekonzept. Drinnen sollen es maximal 100 Menschen sein. So dürfen auch Kinos, Theater und Konzertsäle wieder öffnen. Mit Termin und Test können auch Fitness-, Sport- und Tanzstudios wieder eine begrenzte Anzahl von Menschen empfangen. Ab dem 11. Juni dürfen Hotels wieder Touristen aufnehmen - der Termin ist mit Brandenburg abgestimmt.

Auch private Treffen sind künftig wieder mit mehr Menschen zugelassen. Draußen dürfen sich zehn Menschen aus bis zu fünf Haushalten plus Kinder bis 14 Jahren treffen. In geschlossenen Räumen sind bis zu sechs Menschen aus drei Haushalten erlaubt.

Brandenburg

In Brandenburg darf die Innengastronomie mit Testpflicht ab Donnerstag öffnen. Für die Außengastronomie entfällt die Testpflicht. Zudem dürfen Theater, Konzerthäuser und Kinos wieder Veranstaltungen mit bis zu 500 Menschen im Freien anbieten, in Innenräumen sind maximal 200 Teilnehmer erlaubt. Das Bundesland lockert zudem die Kontaktbeschränkungen und erlaubt private Feiern. Ministerpräsident Dietmar Woidke stellte weitere Lockerungen in Aussicht, je nach Infektionsentwicklung eventuell bereits ab kommender Woche.

Hamburg

Ab dem Wochenende darf auch in Hamburg die Innengastronomie wieder öffnen. Besucher brauchen in Restaurants aber einen negativen Test, ab 23 Uhr gelte eine Sperrstunde. Im beliebten Schanzenviertel und Teilen von St. Pauli wird zugleich ein Alkoholverbot eingeführt, wie Bürgermeister Peter Tschentscher ankündigte. Der Außenbereich kann länger öffnen. Außengastronomie war in Hamburg bereits zuvor möglich.

Bereits am Dienstag hatte sich Hamburg wieder für Touristen geöffnet. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen privat reisende Gäste wieder empfangen. Voraussetzung sind die Einhaltung strenger Hygiene-Auflagen und die Vorlage eines negativen Tests. Die Betriebe dürfen nur 60 Prozent ihrer Kapazität nutzen. Verboten ist weiterhin, privaten Wohnraum an Touristen zu vermieten.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern sind ab Donnerstag Familienfeiern in Gaststätten mit bis zu 30 Menschen gestattet. Das Bundesland ändert zudem seine Testpflicht für Urlauber: Wer im Nordosten in einer Ferienwohnung oder in einem Ferienhaus Urlaub machen will, muss zwar bei Anreise einen aktuellen negativen Test vorlegen, diesen aber nicht mehr alle drei Tage wiederholen. Für Hotelgäste, die ihr Frühstück dort einnehmen oder das Restaurant besuchen, bleibt allerdings die bisherige Regelung bestehen. Diese Gäste müssten sich regelmäßigen Wiederholungstests unterziehen. Die Neuregelung soll vor dem 4. Juni in Kraft treten. Von da an ist Mecklenburg-Vorpommern wieder für Urlaubsgäste aus ganz Deutschland geöffnet.

Rheinland-Pfalz

Vom morgigen Mittwoch an sind in Rheinland-Pfalz Außengastronomie und andere Aktivitäten im Freien ohne Test möglich - jedoch sollen Kontakte möglichst digital, etwa über die Luca-App, erfasst werden. Getränke und Speisen dürfen wieder an den Theken abgeholt werden. Die Innengastronomie darf auch wieder öffnen, allerdings mit Test.

Hotels können ihre Gäste innen und außen bewirten, Frühstücksbuffet ist wieder möglich, auch die Sauna, Hallenbäder und Wellnessangebote wie Kosmetik können wieder öffnen. Es bleibt aber bei der Testpflicht alle 48 Stunden.

Für Freizeiteinrichtungen wie Minigolfplätze und Freizeitparks gilt Maskenpflicht und Kontakterfassung, teilweise eine Buchungspflicht. Freibäder und Badeseen dürfen mit einer Kapazitätsbeschränkung und anderen Auflagen wieder öffnen.

Sporttraining, inklusive Kontaktsport, ist im Freien mit beschränkter Personenzahl wieder möglich. Bei einer Inzidenz unter 100 sind draußen außerdem 100 Zuschauer beim Sport erlaubt. Public-Viewing, etwa bei der Fußball-EM, wird mit festen Plätzen ebenfalls möglich. Theater und Kinos dürfen innen und außen bis zu 100 Zuschauer einlassen.

Bisher durften sich bis zu fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen, jetzt sind es fünf aus fünf. Nicht mitgezählt werden vollständig Geimpfte sowie Kinder bis 14 Jahren, und auch Genesene.

Saarland

Im Saarland entfällt ab Freitag die Testpflicht im Einzelhandel, zudem werden Kontaktregeln gelockert und Besuche in Altenheimen und Kliniken erleichtert.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt verkündete die Regierung Lockerungen für Landkreise mit Inzidenzwerten von unter 35. Dort wird künftig auf eine Testpflicht in der Außengastronomie verzichtet, die Sperrstunde für Besucher der Innengastronomie entfällt. Zudem werden die Regeln für Sportkurse und Vereinstraining gelockert. Kinos, Theater oder Literaturhäuser dürfen ebenso öffnen wie Schwimmbäder.

Thüringen

Für einen Biergartenbesuch oder die Restaurantterrasse muss in Thüringen ab Mittwoch kein Termine mehr vereinbart werden. Das gilt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 und für alle Bereiche der Außengastronomie. Bis zu einer Inzidenz unter 35 bleiben die Regelungen zur Kontaktnachverfolgung jedoch weiter bestehen. Innengastronomie ist ab einem Inzidenzwert unter 50 mit Tests wieder möglich.

Quelle: ntv.de, chf/dpa/AFP

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen