Härte Strafen und Bestimmungen CDU will Asylrecht verschärfen
30.10.2016, 15:58 Uhr
Vor allem geht es darum, mehr Länder zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären.
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Im Dezember trifft sich die CDU zum Parteitag in Essen. Dort soll ein Vorschlag für schärfere gesetzliche Bestimmungen im Asylrecht vorgelegt werden. Unter anderem sollen weitere Staaten zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden.
Die CDU arbeitet an einer weiteren Verschärfung des Asyl- und Abschieberechts. Der stellvertretende Bundesvorsitzende, der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl, sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, die Vorschläge sollten auf dem CDU-Parteitag in Essen im Dezember vorgelegt werden. Dazu gehöre, dass weitere afrikanische Staaten zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden müssten. Als Beispiel nannte er Gambia, von wo zuletzt viele Asylbewerber gekommen, aber nur sehr wenige tatsächlich schutzwürdig seien.
Strobl machte nicht die Grünen, sondern die SPD dafür verantwortlich, dass es noch immer nicht gelungen ist, die Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsländern zu erklären: "Auch hier bockt die SPD und macht dafür im Bundesrat keinen Finger krumm."
Strobl sprach sich außerdem für schärfere gesetzliche Bestimmungen zur Durchsetzung von Abschiebungen aus. Es müsse härter bestraft werden, wenn Asylbewerber ihre Pässe absichtlich zerstört hätten. "Ich gehe davon aus, das wir dann zum CDU-Parteitag im Dezember noch weitergehende, sehr konkrete Vorschläge für eine Verschärfung des Abschieberechts auf den Tisch legen können", sagte Strobl.
Maghreb-Staaten unterschiedlich beurteilt
Die politische Lage in den Maghreb-Staaten wird unterdessen offenbar sehr unterschiedlich eingestuft. Wie die "Zeit" berichtet, beurteilt das Bundesflüchtlingsamt die Situation dort weit unsicherer als die Bundesregierung, die diese nordafrikanischen Länder zu sicheren Herkunftsstaaten erklären möchte. Wer aus einem Staat mit solchem Status kommt, erhält in Deutschland in der Regel kein Asyl.
In den internen Richtlinien des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für Asylentscheidungen heißt es dem Blatt zufolge, dass in Marokko durchaus mit staatlicher Verfolgung zu rechnen sei und dies auch in Algerien nicht auszuschließen sei. Die Einschätzung basiere zum großen Teil auf Informationen des Auswärtigen Amts.
Im Gesetzentwurf der Bundesregierung heißt es dagegen über Marokko: "Politische Verfolgung findet nicht statt." Und über Algerien: "Staatliche Repressionen, die allein wegen Rasse, Religion, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe erfolgen, sind in Algerien nicht feststellbar."
Ähnlich gravierende Unterschiede fänden sich bei den Aussagen zur Verfolgung von Frauen und Homosexuellen, bei Menschenhandel und Religionsfreiheit. Der Gesetzentwurf ist zwar bereits vom Bundestag beschlossen, vom Bundesrat aber noch nicht. Vor allem Länder mit grüner Regierungsbeteiligung leisten Widerstand.
Quelle: ntv.de, fma/dpa