Politik

Verlängerung der Laufzeiten CDU will Bundesrat raushalten

Bundeskanzlerin Merkel sieht offenbar keinen Grund, die Länderkammer in eine Entscheidung über die Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Kernkraftwerke einzubeziehen. Ihr Kanzleramtsminister sagt, es werde ein "verfassungskonformes zustimmungsfreies Gesetz" geben.

Das Atomkraftwerk Biblis in Hessen. Block A (rechts im Bild) hätte eigentlich Ende 2009 vom Netz gehen sollen.

Das Atomkraftwerk Biblis in Hessen. Block A (rechts im Bild) hätte eigentlich Ende 2009 vom Netz gehen sollen.

(Foto: dpa)

Nach dem Verlust ihrer Mehrheit im Bundesrat will die schwarz-gelbe Bundesregierung die Laufzeiten der Atomkraftwerke auch ohne Zustimmung des Bundesrates verlängern. "Bei der Verlängerung der Laufzeiten werden wir ein verfassungskonformes zustimmungsfreies Gesetz haben", sagte Kanzleramtsminister Ronald Pofalla den Zeitungen der WAZ-Gruppe.

Beim Atomausstieg sei die damalige rot-grüne Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder auch so vorgegangen, argumentierte Pofalla. "Schröder hat die Begrenzung der Laufzeiten seinerzeit auch ohne den Bundesrat gemacht", sagte der CDU-Politiker.

Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) hat damit ein Problem. Sein Ministerium ist zusammen mit dem Wirtschaftsministerium zuständig für die Organisation der Laufzeitverlängerung. Röttgen hatte bisher die Auffassung vertreten, dass eine Zustimmung der Länderkammer nötig und auch politisch empfehlenswert ist.

Bundestagsjuristen stützen Röttgen

Auch die Juristen des Bundestages sind der Auffassung, dass die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke nur mit dem Ja des Bundesrats verlängert werden können. "Für Laufzeitverlängerungen beziehungsweise die Wiederzulassung der dauerhaften Nutzung der Atomenergie ist eine Gesetzesänderung erforderlich, die der Zustimmung des Bundesrats bedarf", heißt es in der Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags.

Im Wirtschaftsministerium von Rainer Brüderle (FDP) und bei den Versorgern wurde die Zustimmungspflicht schon bisher anders gesehen. Man könne das Gesetz auch so formulieren, dass die Länderkammer nicht entscheidend sei, argumentieren sie.

Die Koalition strebt eine Verlängerung der Laufzeiten an, hat darüber aber noch nicht entschieden. Nach bestehenden Regelungen müssten die letzten Reaktoren um das Jahr 2022 vom Netz.

Quelle: ntv.de, hvo/rts

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