Vorlage für Teil-Lockdown steht Corona: Das plant Merkel für November
28.10.2020, 00:47 UhrAngesichts der rapide ansteigenden Corona-Infektionszahlen plant der Bund neuerlich massive Einschränkungen. Laut einem ntv vorliegenden Entwurf sollen Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen schließen. Auch für Kontakte in der Öffentlichkeit sollen die Regeln deutlich verschärft werden.
Der Bund will mit drastischen Kontaktbeschränkungen die massiv steigenden Corona-Infektionszahlen in den Griff bekommen. Nach einem Entwurf der Beschlussvorlage des Bundes, der ntv vorliegt, sollen diese Maßnahmen ab dem 4. November deutschlandweit in Kraft treten und bis Ende des Monats gelten. Der Entwurf ist die Grundlage für eine Video-Konferenz von Kanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder, die für den Mittag anberaumt wurde.
Ziel von Bund und Ländern ist es demnach, "zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen" erforderlich seien, heißt es. "Familien und Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Frühjahr, einer gemeinsamen Anstrengung." Wenn Deutschland gut durch diesen Winter komme, habe man Hoffnung, dass das Land "im nächsten Jahr schrittweise die Pandemie überwinden und sich auch wirtschaftlich erholen kann".
Ab kommenden Mittwoch sollen Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen geschlossen werden - ausgenommen Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Auch soll der Aufenthalt in der Öffentlichkeit deutschlandweit nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet sein. "Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren", heißt es im Entwurf.
Keine Inlandsreisen, kein Kultur- und Sportbetrieb
Auch Theater, Opern oder Konzerthäuser sollen bis Ende des Monats schließen. Außerdem will der Bund Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, deutschlandweit fast den ganzen November untersagen. Laut Entwurf betrifft die Regelung darüber hinaus den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern sowie Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen. Auch Messen, Kinos und Freizeitparks sollen schließen - ebenso wie Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen.
Der Bund will ferner touristische Übernachtungsangebote im Inland für fast den gesamten November verbieten. Übernachtungsangebote dürften nur noch für notwendige Zwecke gemacht werden, heißt es in dem Entwurf der Beschlussvorlage. Auch diese Regelung soll vom 4. November bis Ende des Monats gelten. Schulen und Kindergärten will der Bund dagegen offen halten. Die Länder sollten aber weitere Schutzmaßnahmen in diesen Bereichen einführen.
Einzelhandel und Friseursalons bleiben offen
Betriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios sollen nach dem Willen des Bundes im November für dreieinhalb Wochen schließen. Friseursalons sollen aber unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet bleiben. Auch medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien sollen weiterhin möglich sein. Auch der Einzelhandel darf nach dem Willen des Bundes unter Auflagen weiterhin geöffnet bleiben - sofern "Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen" eingehalten werden.
Besonders schützen will der Bund Risikogruppen wie Kranke, Pflegebedürftige, Senioren und Behinderte. Die verfügbaren Corona-Schnelltests "sollen jetzt zügig und prioritär in diesem Bereich eingesetzt werden", damit sichere Kontakte ermöglicht werden könnten, heißt es in dem Entwurf der Beschlussvorlage. Der besondere Schutz von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen dürfe aber nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation führen. Steigende Infektionszahlen führten leider auch zu einem Anstieg an Infektionen in medizinischen Einrichtungen und bei solchen Risikogruppen.
Quelle: ntv.de, tno/jug/dpa