Politik

Terrorabwehr geht über Datenschutz De Maizière will Videoüberwachung ausbauen

Besonders an öffentlichen Plätzen soll die Überwachung mit Videokameras deutlich ausgebaut werden.

Besonders an öffentlichen Plätzen soll die Überwachung mit Videokameras deutlich ausgebaut werden.

(Foto: picture alliance / dpa)

Nach den Bluttaten von Ansbach und München strebt Innenminister de Maizière einen deutlichen Ausbau der Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen an. Die Entscheidung darüber liegt allerdings bei den Ländern - und die haben offenbar Vorbehalte.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière will Berichten zufolge die Befugnisse der Sicherheitsbehörden bei der Videoüberwachung erheblich ausbauen. In einem Gesetzentwurf, aus dem die Dortmunder "Ruhr Nachrichten" zitieren, begründet der Minister seine Pläne mit den Erfordernissen der Terrorabwehr.

Insbesondere gehe es ihm dabei um die Videoüberwachung an öffentlichen Orten, die privatrechtlich betrieben werden - etwa Einkaufszentren, Sportstätten, Parkplätze sowie Busse und Bahnen. Dem Bericht zufolge soll das Bundeskabinett das neue "Videoüberwachungsverbesserungsgesetz" möglichst noch im November auf den Weg bringen.

Werden die Länder zustimmen?

Die Vorlage sehe auch vor, dass die einschlägigen Passagen des Bundesdatenschutzgesetzes geändert würden. Im Datenschutzgesetz solle es künftig heißen, dass die Sicherheit der Bevölkerung als wichtiges Ziel "besonders zu berücksichtigen" sei. Die Sicherheit solle "durch einen verstärkten Einsatz von Videoüberwachung insgesamt erhöht werden", zitieren die "Ruhr Nachrichten" aus der Vorlage, die sich derzeit in der Kabinettsabstimmung befinde.

Über den Einsatz der Überwachungstechnik in den öffentlich zugänglichen Bereichen hätten allerdings die Datenschutzbehörden der Länder zu entscheiden, die laut Innenministerium einer derartigen Videoüberwachung eher ablehnend gegenüber stünden, heißt es außerdem in dem Bericht.

Der Entwurf nimmt demnach ausdrücklich Bezug auf die Bluttaten von Ansbach und München im Sommer. Angesichts dieser Vorfälle "besteht die Notwendigkeit, Sicherheitsbelange stärker zu berücksichtigen und bei der Abwägungsentscheidung mit größerem Gewicht einzubeziehen", heiße es in dem Entwurf.

Gesichtserkennung in der Testphase

De Mazière will zudem die Erprobung von Technik zur automatischen Gesichtserkennung an Bahnhöfen und Flughäfen vorantreiben, wie das "Handelsblatt" berichtet. In einem Pilotprojekt solle diese Art der Fahndung nach Terrorverdächtigen erprobt werden, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion, auf die sich das "Handelsblatt" bezieht.

Das Innenministerium, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) befänden sich derzeit mit der Deutschen Bahn "in Abstimmung, um den Nutzen intelligenter Videoanalysetechnik an einem Pilotbahnhof zu testen", heiße es in der Regierungsantwort. Wann diese so genannte intelligente Videoüberwachung tatsächlich genutzt werden könne, sei jedoch noch offen.

Rechtliche Probleme

Das Ministerium ging in seiner Antwort auch auf mögliche rechtliche Probleme bei der Nutzung dieser Technik ein: "In wie weit der mögliche Einsatz intelligenter Videoüberwachungssysteme eine verfassungsrechtliche Neubewertung erfordert, hängt nach Auffassung der Bundesregierung von der Ausgestaltung und tatsächlichen Nutzung dieser Technik ab."

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz warf de Maizière vor, am Ausbau der Videoüberwachung "unbeirrt" festzuhalten, obwohl der sicherheitspolitische Nutzen in Frage stehe. Eine Ausweitung der Videoüberwachung stelle "keinen Mehrwert" für die Sicherheit dar, sondern schaffe vielmehr "neue Gefahren für die Grundrechte", sagte der Abgeordnete dem "Handelsblatt".

Quelle: ntv.de, jgu/AFP

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