Politik

Festnahme in der Türkei Deutschland will Attila S.

Nach der Festnahme eines vierten Terrorverdächtigen in Verbindung mit den geplanten Bombenanschlägen in Deutschland bemüht sich die Justiz um eine Auslieferung des 22-Jährigen aus der Türkei. Die Bundesanwaltschaft bestätigte, dass Attila S. in der zentralanatolischen Stadt Konya gefasst worden sei. Rechtsgrundlage sei ein Haftbefehl des Bundesgerichtshofs vom 15. Oktober gewesen. Die Behörde betreibe jetzt die Auslieferung nach Deutschland.

"Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich seit Ende 2006 an der inländischen terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben, der auch die seit 4. September 2007 inhaftierten Fritz Martin G., Adem Y. und Daniel Martin S. angehörten", hieß es in einer Mitteilung der Bundesanwaltschaft weiter. Laut türkischer Polizei wurde Attila S. in Konya gefasst.

Die deutschen Sicherheitsbehörden hatten im September eine mutmaßliche Terrorzelle im Sauerland zerschlagen und die Verdächtigen Fritz G., Daniel S. und Adem Y. festgenommen.

Der Ulmer Anwalt Manfred Gnjidic hatte am Dienstagabend von der Festnahme des 22-Jährigen berichtet. Er habe mit seinem Mandanten am Telefon gesprochen. Attila S. bestreite die Terrorvorwürfe. "Er hat damit nichts zu tun", sagte Gnjidic.

Die Bundesanwaltschaft teilte dagegen mit, bereits zum Jahreswechsel 2006/2007 habe Attila S. den Ermittlungen zufolge versucht, gemeinsam mit einem der bereits Festgenommenen und einer weiteren Person, zwei amerikanische Kasernengelände in Hanau auszuspähen - "mit der mutmaßlichen Erwägung, dass sie als Anschlagsziele in Betracht kommen könnten".

Zur Vorbereitung der Anschläge hätten sich die Mitbeschuldigten seit Anfang des Jahres insgesamt 730 Kilogramm 35-prozentiges Wasserstoffperoxid beschafft, das als Grundstoff für hochexplosive Sprengmittel eingesetzt werden sollte, teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit. Dem Beschuldigten Attila S., der sich seit Februar 2007 in der Türkei aufgehalten habe, sei in der Vereinigung die Aufgabe zugekommen, die Zünder für die Sprengvorrichtungen zu beschaffen.

Quelle: ntv.de

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