Waffen für Israel Deutschland wird Beihilfe zu Genozid vorgeworfen
08.04.2024, 12:30 Uhr Artikel anhören
Tania von Uslar-Gleichen vertritt in Den Haag das Auswärtige Amt.
(Foto: IMAGO/ANP)
Per Eilverfahren versucht Nicaragua vor dem Internationalen Gerichtshof, deutsche Waffenlieferungen an Israel zu stoppen. Außerdem soll Deutschland das UN-Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge wieder finanziell unterstützen.
Nicaragua hat Deutschland vor dem höchsten UN-Gericht der Beihilfe zum Völkermord im Gazastreifen beschuldigt. Durch Waffenlieferungen an Israel ermögliche Deutschland einen Genozid und verstoße gegen internationales Recht, erklärten die Rechtsvertreter Nicaraguas vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Deutschland wies die Vorwürfe entschieden und umfassend zurück.
"Deutschland verletzt weder die Völkermord-Konvention noch humanitäres Völkerrecht, weder direkt noch indirekt", sagte die Beauftragte für Völkerrecht im Auswärtigen Amt, Tania von Uslar-Gleichen, im Anschluss an die erste Anhörung. Die Darstellung Nicaraguas sei "eklatant einseitig". Deutschland wird am Dienstag seine Position vor den 16 Richtern darlegen. Auch Israel weist jeglichen Verstoß gegen die Völkermord-Konvention entschieden zurück und beruft sich auf sein Recht zur Selbstverteidigung nach den Massakern der Terrororganisation Hamas und anderer extremistischer Palästinenserorganisationen am 7. Oktober.
Nicaragua will zunächst im Eilverfahren erreichen, dass Deutschland die Waffenlieferungen an Israel stoppen muss. Außerdem sollen die Richter anordnen, dass Deutschland die Unterstützung des UN-Hilfswerks für Palästina-Flüchtlinge UNRWA im Gazastreifen wieder aufnimmt. Nicaragua argumentiert, dass Deutschland durch "politische, finanzielle und militärische Unterstützung" Israels und durch Aussetzung der Mittel für UNRWA einen Genozid ermöglicht und seiner Pflicht nicht nachkommt, Völkermord zu verhindern.
Entscheidung bindend für Deutschland
Eine Entscheidung wird in etwa zwei Wochen erwartet. Diese ist bindend. Beide Staaten sind zwar nicht direkt am Krieg beteiligt, aber haben die UN-Völkermordkonvention unterzeichnet. Darin verpflichten sie sich, Taten von Völkermord zu verhindern.
Es ist die zweite Völkermordklage vor dem UN-Gericht im Zusammenhang mit dem Krieg im Gazastreifen. Südafrika hatte bereits Ende vergangenen Jahres Israel des Völkermordes an den Palästinensern im Gazastreifen beschuldigt und im Eilverfahren eine Waffenruhe gefordert. Das hat das Gericht bisher nicht getan. Es hat jedoch Israel aufgetragen, deutlich mehr humanitäre Hilfe zuzulassen und alles zu tun, um Völkermord zu verhindern.
Der IGH wurde eingerichtet, um über zwischenstaatliche Streitigkeiten zu entscheiden. Obwohl seine Urteile rechtlich bindend sind, hat er allerdings kaum Möglichkeiten, sie durchzusetzen.
Quelle: ntv.de, chl/dpa/AFP