Politik

Bundespolizei nicht zuständigDobrindt warnt vor Drohnenangriffen auf Bundestag

13.06.2026, 07:47 Uhr
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Im Bereich des Deutschen Bundestags gilt ein Drohnenverbot. (Foto: picture alliance / dts-Agentur)

Drohnenüberflüge über Flughäfen, Bundeswehrkasernen oder den Bundestag alarmieren die Behörden. Doch die Zuständigkeiten in der Abwehr sind unklar. Ein Briefwechsel zwischen Bundestagspräsidentin Klöckner und Innenminister Dobrindt bringt nun Klarheit.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sieht eine gestiegene Gefahr möglicher Drohnenangriffe auf den Deutschen Bundestag und die Gebäude weiterer Verfassungsorgane. In einem Brief an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner schreibt Dobrindt laut "Rheinischer Post", die wachsende Zahl von Drohnensichtungen in den vergangenen Monaten habe die Sicherheitsbehörden verstärkt sensibilisiert. Zum Schutz der Liegenschaften der Verfassungsorgane des Bundes bedürfe es seines Erachtens "einer konstanten Drohnenabwehrfähigkeit".

"Dem Schutz der Verfassungsorgane kommt vor dem Hintergrund der abstrakten Gefährdungslage eine besondere Bedeutung zu", hob der Minister der Zeitung zufolge hervor. Hintergrund des Schreibens ist demnach eine Anfrage von Bundestagspräsidentin Klöckner an Dobrindt vom Dezember. Darin hatte sie den Angaben zufolge gefragt, inwieweit die neue Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei zur Sicherung des Parlaments eingesetzt werden könne.

Dies sei nur "temporär" im Rahmen der Amtshilfe möglich, heißt es nun dem Bericht zufolge in dem Antwortschreiben des Innenministers. Zugleich verweist Dobrindt demnach auf die "originäre Zuständigkeit" der Berliner Landespolizei.

Die Bundestagsverwaltung habe sich daher inzwischen schriftlich an Berlins Innensenatorin Iris Spranger von der SPD gewandt, berichtete die "Rheinische Post". Nach der Klärung der Zuständigkeiten durch Dobrindt sei es "nun von besonderer Bedeutung, schnellstmöglich die notwendigen gemeinsamen Schritte für eine wirksame Drohnenabwehr umzusetzen", heißt es dem Bericht zufolge in dem Schreiben des Direktors des Bundestages, Paul Göttke. Erste Gespräche über die praktische Umsetzung sollen demnach bereits stattgefunden haben.

Der Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, hatte im September des vergangenen Jahres bemängelt, dass es "nach wie vor an einer klaren behördlichen Zuständigkeit für den Einsatz und die Abwehr von Drohnen" fehle. Zudem warnte er vor den damit verbundenen Risiken. "Drohnenangriffe auf unsere Verkehrsflughäfen können im günstigsten Fall erheblichen, wirtschaftlichen Schaden verursachen, im schlimmsten Fall sogar Menschenleben kosten", sagte Teggatz.

Quelle: ntv.de, gut/AFP

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