Politik

Klare Vergewaltigungs-DefinitionEU-Parlament dringt auf "Ja" vor dem Sex

28.04.2026, 17:13 Uhr
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In Deutschland gilt noch die Regel: Nein heißt nein. (Foto: picture alliance/dpa)

EU-Staaten gehen bei der Definition von Vergewaltigungen unterschiedliche Wege. Während Spanien und Frankreich fordern, dass beim Sex alle Beteiligten klar zustimmen, gilt in Deutschland derzeit eine andere Regelung. Das soll so aber nicht bleiben, fordert das EU-Parlament.

Das Europäische Parlament dringt auf eine EU-weite strafrechtliche Definition von Vergewaltigung. Sexuelle Handlungen ohne klares Einverständnis des Gegenübers sollen nach dem Willen der Mehrheit der Abgeordneten in Straßburg unter den Straftatbestand der Vergewaltigung fallen. 447 Parlamentarierinnen und Parlamentarier sprachen sich für eine entsprechende Resolution aus, 160 dagegen, 43 enthielten sich. Die Resolution ist nicht rechtsverbindlich. Das Parlament forderte in dem Text von EU-Ländern, die noch auf eine gewalt- oder zwangsbasierte Vergewaltigungsdefinition setzen, ihre nationalen Gesetze an internationale Standards anzupassen.

Im deutschen Sexualstrafrecht gilt ein "Nein heißt Nein"-Ansatz: Jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer Person steht unter Strafe. Andere EU-Länder, wie etwa Schweden, Spanien und zuletzt Frankreich, gehen weiter: Dort ist die explizite Zustimmung zu sexuellen Handlungen notwendig. Dies wird als "Nur Ja heißt Ja"-Ansatz bezeichnet. Auch das EU-Parlament will laut seiner Mitteilung Schweigen, fehlenden Widerstand oder das Ausbleiben eines "Nein" nicht dafür ausreichen lassen, dass eine Einwilligung angenommen wird.

Ein erster Versuch für eine einheitliche Definition von Vergewaltigungen war vor rund zwei Jahren gescheitert, unter anderem am Widerstand Deutschlands und Frankreichs. Beide Länder argumentierten, eine solche europäische Definition falle nicht in die Zuständigkeit der EU und sei damit vor Gericht angreifbar. Die Abgeordneten im Europaparlament sehen dies mehrheitlich anders und fordern nun neue Verhandlungen.

In Deutschland gilt das "Nein"

In Deutschland gilt seit einer Reform des Sexualstrafrechts 2016 das Prinzip "Nein heißt Nein". Eine Vergewaltigung liegt nur dann vor, wenn Beteiligte den Sex deutlich ablehnen. Sie müssen sich seit der Reform aber nicht mehr unbedingt körperlich wehren, sondern können dies auch durch Worte oder Gesten zum Ausdruck bringen.

Mit der Resolution macht das Parlament außerdem Verbesserungsvorschläge für den Opferschutz. Es forderte Mitgliedsstaaten dazu auf, dafür zu sorgen, dass Opfer und Überlebende Zugang zu rechtlicher Unterstützung haben. Fachkräfte, die mit Opfern in Kontakt kommen, sollen darüber hinaus nach dem Willen der Abgeordneten geschult werden.

Die Position des EU-Parlaments wird der EU-Kommission in Brüssel übermittelt. Diese muss innerhalb von drei Monaten reagieren, ist aber nicht verpflichtet, Gesetzesvorschläge vorzulegen.

Quelle: ntv.de, als/dpa/AFP

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