Politik

1000 Fragen Einbürgerungstest ist fertig

Ausländer, die Deutsche werden wollen, müssen ab 1. September einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest bestehen. Dabei wird in den drei Bereichen "Politik in der Demokratie", "Geschichte und Verantwortung" und "Mensch und Gesellschaft" Grundwissen abgefragt.

Wie aus dem Bundesinnenministerium verlautete, hat das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) an der Berliner Humboldt-Universität 310 Fragen entwickelt, aus denen für die Tests jeweils 33 Fragen ausgewählt werden. Bestanden hat, wer mehr als die Hälfte der Fragen richtig beantwortet. Der 25 Euro teure Test ist beliebig wiederholbar. Im Auftrag der Kultusministerkonferenz erarbeitet das IQB auch Vergleichstest für die Schulen in Deutschland.

Der Fragenkatalog wird erst in den nächsten Wochen endgültig vorliegen. Das IQB hat insgesamt 1000 Fragen ausgearbeitet und getestet, aus denen der Katalog erstellt wird. Die gesamten Fragen - vergleichbar einem Führerscheintest - werden veröffentlicht. Der Prüfling kann sich darauf vorbereiten. Dazu bieten die Bundesländer auch Einbürgerungskurse an. Der Ausländer weiß allerdings nicht, welche Fragen letztlich an ihn gestellt werden.

Wann wurde die Bundesrepublik gegründet?

Gefragt wird beispielsweise danach, wie viele Bundesländer es gibt (richtige Antwort: 16), wann die Bundesrepublik Deutschland gegründet wurde (1949) oder ab welchem Alter man volljährig ist (18). Länderspezifisch kann noch nach der Landeshauptstadt oder dem Ministerpräsidenten gefragt werden. Vier Antworten sind vorgegeben, von denen nur eine richtig ist.

Grundkenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie über die Lebensverhältnisse in Deutschland sind bereits im neuen Staatsangehörigkeitsgesetz vorgeschrieben. Dort wird auch das Bundesinnenministerium ermächtigt, per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Einbürgerungstests zu regeln. Wenn der Einbürgerungswillige einen deutschen Schulabschluss vorweisen kann, entfällt der Test. Dann wird dieses Wissen vorausgesetzt.

Neben diesem bundeseinheitlichen obligatorischen Test bleibt es den Ländern vorbehalten, in Gesprächen die Voraussetzungen für eine Einbürgerung zu prüfen.

2007 wurden 126.000 Ausländer eingebürgert. Nach Paragraf 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes hat ein Ausländer Anspruch auf eine Einbürgerung, wenn er acht Jahre rechtmäßig in Deutschland lebt, seinen Lebensunterhalt verdient und eine Reihe weiterer Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Eine Einbürgerung ist ausgeschlossen, wenn ein Ausländer verfassungsfeindliche Ziele verfolgt oder straffällig geworden ist.

Quelle: ntv.de

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