Politik

Eckdaten zur SteuerreformWie das Reformpaket auf den Geldbeutel zielt

02.07.2026, 16:32 Uhr
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"Wir wollen Deutschland wieder flottkriegen": Lars Klingbeil, Markus Söder, Friedrich Merz und Bärbel Bas (v.l.) (Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress)

Die große Steuerreform rückt näher: Die Spitzen von Union und SPD einigen sich bei der Einkommensteuer auf weitreichende Veränderungen mit milliardenschweren Auswirkungen. An welchen Stellschrauben will Schwarz-Rot drehen? Ein Blick auf die erwarteten Auswirkungen.

Am Tag nach dem Koalitionstreffen liegen die Zahlen auf dem Tisch: Mit der geplanten Reform der Einkommensteuer will die Bundesregierung Familien sowie Gering- und Normalverdiener entlasten und im Gegenzug Spitzenverdiener stärker zur Kasse bitten. Bundeskanzler Friedrich Merz sprach von einem "großen Sprung" angesichts der angespannten Staatsfinanzen. Finanzminister Lars Klingbeil sagte, die Menschen sollten in anstrengenden Zeiten am Ende des Jahres etwas mehr Geld in der Tasche haben. Was das in Zahlen konkret bedeutet:

Das Reformpaket rückt die Besteuerung der kleinen und mittleren Einkommen in den Vordergrund: Das Entlastungsvolumen der Reform soll insgesamt rund zehn Milliarden Euro pro Jahr betragen, wie es in einem Beschlusspapier heißt. In voller Wirkung ab 2028 solle eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden.

Umgesetzt werden soll die Entlastung unter anderem durch eine Anhebung des Grundfreibetrags. Das ist jener Teil des Einkommens bis zu einer gewissen Höhe, der generell nicht besteuert wird. Der Grundfreibetrag garantiert, dass ein gesetzlich definiertes Existenzminimum steuerfrei bleibt. Aktuell liegt dieser Betrag noch bei 12.348 Euro. Geplant ist, dass der Grundfreibeitrag voraussichtlich in zwei Stufen bis auf 12.900 Euro im Jahr 2028 ansteigt, wie es in einem Papier des Finanzministeriums heißt. Im Herbst wird ein Bericht zum Existenzminimum erwartet, in dessen Folge der Grundfreibetrag ohnehin angepasst werden muss.

Gleichzeitig soll der Spitzensteuersatz laut Finanzministerium etwas später ab 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen. Damit solle der Steuertarif im Bereich zwischen 17.800 und 70.600 Euro "etwas abgeflacht" werden, wie es hieß. Bisher wird der Spitzensteuersatz bei einem zu versteuernden Einkommen ab 69.879 Euro für Ledige fällig.

Angehoben werden soll außerdem auch der Kinderfreibetrag. Dieser Freibetrag zielt darauf ab, Familien je nach Anzahl und Alter der Kinder über eine Minderung des zu versteuernden Jahreseinkommens finanziell zu entlasten. Das Finanzamt prüft dazu bei der Einkommensteuererklärung automatisch, ob für die Steuerpflichtigen die Summe aus Kinderfreibetrag (aktuell 6828 Euro je Kind) und Betreuungsfreibetrag (2928 Euro je Kind) oder das im Voraus gezahlte Kindergeld die bessere steuerliche Lösung ist.

Das Kindergeld soll laut Reformvorhaben ebenfalls steigen, und zwar voraussichtlich in zwei Stufen bis auf 272 Euro im Jahr 2028. Derzeit beträgt das Kindergeld unabhängig vom Einkommen 259 Euro pro Monat und Kind. Als weitere Entlastungsstellschraube soll der Arbeitnehmerpauschbetrag voraussichtlich um 200 Euro auf 1430 Euro steigen. Mit diesem Betrag soll der Fiskus berufsbedingter Ausgaben, sogenannter Werbungskosten, bei der Berechnung der Steuerlast abgelten.

Wie soll die Reform finanziert werden?

Die steuerliche Entlastung von Familien und der kleinen bis mittleren Einkommen führt naturgemäß zu verringerten Steuereinnahmen, die an anderer Stelle wieder reingeholt werden müssen. Die schwarz-rote Koalition einigte sich dazu auf Anpassungen bei den höheren bis hohen Einkommen.

Die Gegenfinanzierung solle vor allem über eine Veränderung der "Reichensteuer" erfolgen, heißt es dazu im Beschlusspapier. Der Reichensteuersatz soll gesplittet werden: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro soll ein Steuersatz von 45 Prozent gelten, ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro ein Satz von 47 Prozent. Derzeit liegt der Höchststeuersatz bei 45 Prozent und greift ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro.

Wer profitiert wie von der Reform?

Einige Details sind noch offen - oder zumindest unklar. Um die geplanten Auswirkungen greifbarer zu machen, nannte Klingbeils Finanzministerium allerdings erste Beispiele, wie sich die Veränderungen bei der Besteuerung in verschiedenen Einkommensstufen konkret niederschlagen. Für ein verheiratetes, berufstätiges Paar - im Beispiel eine Pflegehilfskraft und ein Busfahrer mit zwei Kindern - soll sich bei einem Monatsgehalt von jeweils 2800 Euro brutto pro im Monat eine steuerliche Entlastung von rund 632 Euro im Jahr 2028 ergeben.

Ein Paar aus Erzieher und Elektrikerin mit je 3200 Euro brutto und zwei Kindern kann demnach im selben Steuerjahr mit einer Entlastung von rund 642 Euro rechnen. Ein Paar aus Lehrerin und Ingenieur mit je 5000 Euro brutto und zwei Kindern kommt laut Finanzministerium auf eine Entlastung von rund 678 Euro. Die Steuerlast einer alleinerziehenden Pflegekraft mit 2800 Euro brutto und zwei Kindern soll um rund 468 Euro verringert werden. Eine alleinerziehende Erzieherin mit 3200 Euro brutto und zwei Kindern soll eine Entlastung von rund 471 Euro erhalten und ein alleinerziehender Lehrer mit 5000 Euro brutto und zwei Kindern rund 496 Euro.

"Handwerkerbonus" schmilzt ab

Veränderungen sind auch beim "Handwerkerbonus" vorgesehen. Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen soll von 20 Prozent auf 15 Prozent verringert werden - das bedeute von bis zu 1200 Euro auf bis zu 900 Euro pro Jahr. Beim "Handwerkerbonus" werden Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt. Bisher sind 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich absetzbar - das gilt für Arbeitskosten von bis zu 6000 Euro pro Jahr. Die Steuerermäßigung beträgt also höchstens 1200 Euro.

Außerdem soll zur Gegenfinanzierung der Pauschalsteuersatz bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent angehoben werden. Zudem solle es 2027 und 2028 eine Gewinnabführung in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro bei der staatlichen Förderbank KfW geben.

Was ist bei der Steuererklärung geplant?

Die Abgabe der Steuererklärung soll vereinfacht werden. Dazu sollen die Finanzminister des Bundes und der Länder bis Herbst gemeinsame Vorschläge machen. In einem ersten Schritt will die Koalition eine automatisch vorausgefüllte, digitale Steuererklärung und eine Pflicht der Finanzämter zur Vergabe einer Steuernummer an Unternehmen innerhalb von maximal vier Wochen einführen.

"Wir wollen Deutschland wieder flottkriegen", fasste Kanzler Merz das Reformvorhaben zusammen. Das Ziel sei, für mehr Beweglichkeit der Unternehmen, den Erhalt des Sozialstaats und die Entlastung von Arbeitnehmern und Firmen zu sorgen. "Wir machen unser Steuersystem gerechter", ergänzte Bundesfinanzminister Klingbeil. Die Höchstverdiener sollten einen größeren Anteil übernehmen. Eine Vermögensteuer ist hingegen nicht geplant.

Noch handelt es sich bei den Reformplänen nur um ein Vorhaben. Die Bundesregierung ist bei einer Reform der Einkommensteuer auf den Bundesrat und damit auf die Zustimmung der Landesregierungen angewiesen. Bund und Länder bekommen von den Einnahmen der Einkommensteuer einen Anteil von jeweils 42,5 Prozent, die Gemeinden 15 Prozent. Die Länder hatten vor dem Koalitionsausschuss vor Steuermindereinnahmen gewarnt. Die Koalition sagt nun zu, dass der Bund einige Steuerausfälle von Ländern und Kommunen ausgleicht.

Quelle: ntv.de, mmo/dpa/rts

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