Staat haftet nicht für Krankheit EuGH verneint Schadensersatz wegen schlechter Luft
22.12.2022, 11:46 Uhr
Ein Pariser verlangt vom französischen Staat 21 Millionen Euro Schadensersatz, weil die zunehmende Luftverschmutzung ihn in seiner Gesundheit schädige.
(Foto: IMAGO/Kirchner-Media)
Die Luftverschmutzung im Land sei verantwortlich für seine gesundheitlichen Probleme, meint ein Franzose und zieht vor Gericht. Der Staat schulde ihm Schadensersatz, weil er die EU-Richtlinien zur Luftqualität missachtet habe. Der EuGH sieht das anders, hält den Bürgern jedoch andere Wege offen.
Wer wegen verschmutzter Luft krank geworden ist, kann vom Staat keinen Schadensersatz verlangen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die europäischen Richtlinien zur Luftqualität verleihen dem Einzelnen keine Rechte, die zu Schadensersatz führen könnten, wie die Richter mitteilten. Bürgerinnen und Bürger müssen jedoch erreichen können, dass nationale Behörden Maßnahmen für saubere Luft ergreifen.
Hintergrund ist die Klage eines Parisers. Er verlangt vom französischen Staat 21 Millionen Euro Schadensersatz, weil die zunehmende Luftverschmutzung im Pariser Ballungsraum seine Gesundheit geschädigt habe. Seiner Ansicht nach muss der Staat haften, weil er nicht dafür gesorgt habe, dass EU-weite Grenzwerte eingehalten werden. Die Generalanwältin am EuGH folgte in ihren Schlussanträgen vor einigen Monaten dieser Ansicht.
Sowohl Frankreich als auch Deutschland wurden in der Vergangenheit vom EuGH gerügt, weil die Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid überschritten wurden. Der EuGH teilte die Ansicht seiner Gutachterin jedoch nicht und verneinte nun einen Anspruch auf Schadensersatz. Die Luftqualitätsrichtlinien verpflichteten zwar die EU-Staaten, für saubere Luft zu sorgen. Diese Verpflichtungen dienten jedoch dem allgemeinen Ziel, die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt zu schützen. Einzelnen Bürgern würden dadurch keine Rechte zugewiesen. Daher müsse der Staat seine Bürger auch nicht entschädigen.
Die EU-Länder könnten aber unter Umständen nach nationalen Vorschriften haftbar sein. Das schloss der EuGH ausdrücklich nicht aus. Außerdem erinnerte er daran, dass Einzelpersonen das Recht haben müssen, von den Behörden Maßnahmen zu erstreiten. Dazu zählt zum Beispiel ein Luftreinhaltungsplan.
Quelle: ntv.de, lno/dpa