Zu hohe Stickoxid-Belastung EuGH verurteilt Deutschland für schmutzige Luft
03.06.2021, 10:04 Uhr
Deutschland hat laut EU jahrelang nicht genug gegen die hohe Belastung mit Stickoxiden in den Städten getan.
(Foto: imago images/photothek)
Seit Beginn der Pandemie hat sich die Luftqualität in deutschen Städten verbessert. Zuvor allerdings verstieß Deutschland jahrelang und systematisch gegen die europäische Luftqualitätsrichtlinie. Nun verurteilt der Europäische Gerichtshof die Nachlässigkeit.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland verurteilt, weil jahrelang in vielen Städten die Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickoxid erheblich überschritten wurden. Die Bundesrepublik habe damit EU-Recht gebrochen, entschieden die höchsten EU-Richter in Luxemburg. Hintergrund ist eine Klage der EU-Kommission. Sie bezieht sich auf die Jahre 2010 bis 2016.
Mit dem Urteil gegen die Bundesrepublik sind neue Auflagen zum Beispiel für Dieselfahrzeuge an bestimmten Orten nicht ausgeschlossen. Allerdings hat sich die Luftqualität in deutschen Städten zuletzt verbessert, unter anderem wegen der Corona-Krise. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums waren 2016 in 90 Städten die NO2-Grenzwerte teils deutlich überschritten worden. Seither sei die Zahl jedes Jahr gesunken. 2019 waren es den Angaben zufolge noch 25, im Corona-Jahr 2020 dann 6, darunter München und Hamburg.
Die EU-Kommission hatte Deutschland bereits im Jahr 2018 verklagt, weil die seit 2010 in der EU gültigen Jahresgrenzwerte für Stickstoffdioxid in 26 Gebieten systematisch und fortdauernd überschritten wurden, darunter Berlin, Hamburg, München und Stuttgart. In zwei Gebieten seien auch Stundengrenzwerte nicht eingehalten worden. Den Argumenten folgte der EuGH jetzt. Deutschland habe dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Luftreinhalterichtlinie verstoßen, "dass keine geeigneten Maßnahmen ergriffen wurden, um ab dem 11. Juni 2010 in allen Gebieten die Einhaltung der Grenzwerte für NO2 zu gewährleisten", erklärte das Gericht.
Der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid liegt bei 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Daneben gibt es einen Ein-Stunden-Grenzwert von 200 Mikrogramm, der nicht öfter als 18-mal pro Jahr überschritten werden darf. Stickstoffdioxide entstehen vor allem bei Verbrennungsprozessen sowohl in Motoren als auch in Öfen für Kohle, Öl, Gas, Holz und Abfälle. Sie gelten unter anderem für Asthmatiker als schädlich. Durch das Urteil sind neue Auflagen zum Beispiel für Dieselfahrzeuge im Einzelfall nicht ausgeschlossen.
Quelle: ntv.de, cri/dpa