Politik

Bundesrat billigt Gesetzentwurf Familiennachzug bleibt ausgesetzt

Bereits am 1. Februar stimmte der Bundestag mit 376 gegen 298 Stimmen bei vier Enthaltungen für den Entwurf.

Bereits am 1. Februar stimmte der Bundestag mit 376 gegen 298 Stimmen bei vier Enthaltungen für den Entwurf.

(Foto: picture alliance / Marwan Naaman)

Der Bundesrat billigt den Gesetzentwurf der Union zur weiteren Handhabung des Familiennachzuges. Die Aussetzung bleibt damit in Kraft, bis im August die neue Regelung greift.

Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus bleibt bis Ende Juli ausgesetzt. Der Bundesrat ließ die Gesetzespläne passieren. Schleswig-Holstein hatte dafür plädiert, das Vorhaben vorerst zu stoppen und den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat in der Frage anzurufen. Das Land konnte für diesen Vorstoß aber nicht die nötige Mehrheit erreichen.

Sogenannte subsidiär Schutzberechtigte - darunter viele Syrer - dürfen seit März 2016 keine Angehörigen mehr nach Deutschland nachholen. Die große Koalition hatte den Anspruch darauf damals auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise für zwei Jahre ausgesetzt, bis Mitte März 2018. Nun bleibt den Betroffenen dies auch für viereinhalb weitere Monate verwehrt.

Danach sollen sie nur in begrenztem Ausmaß die Möglichkeit bekommen, Verwandte nachzuholen. Union und SPD hatten sich bei ihren Koalitionsverhandlungen vorab auf den Kompromiss beim Familiennachzug verständigt, um kurz vor Ablauf der Frist Mitte März eine Übergangsregelung auf den Weg zu bringen.

Ab 1. August soll einer begrenzten Zahl von bis zu 1000 Betroffenen pro Monat der Nachzug wieder erlaubt werden. Zusätzlich sollen Härtefälle berücksichtigt werden. Außerdem haben die Bundesländer auch in Zukunft die Möglichkeit, aus humanitären Gründen zusätzlich Flüchtlinge aufzunehmen. Details der Neuregelung wollen Union und SPD noch klären, sofern es zu einer weiteren großen Koalition kommt. Dazu ist ein weiteres Gesetz geplant.

Quelle: ntv.de, mra/dpa

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