Gutachter analysierte Vokabular Franco A. lieferte rassistische Masterarbeit ab
12.08.2021, 14:34 Uhr
Bislang weist Franco A. die Vorwürfe gegen sich zum größten Teil zurück.
(Foto: picture alliance/dpa)
Bei den Taten, die ihm zur Last gelegt werden, dürfte diese Erkenntnis kein Wunder sein: Franco A. verfasste eine vor Rassismus und Antisemitismus nur so strotzende Masterarbeit. Ein Gutachter erklärt nun im Prozess gegen den Bundeswehroffizier, was das Werk so brisant macht.
Der unter Terrorverdacht stehende Bundeswehroffizier Franco A. hat nach Einschätzung eines Gutachters eine eindeutig rechtsextreme, rassistische und antisemitische Masterarbeit abgefasst. Das im Januar 2014 von einem Historiker erstellte Gutachten wurde im Prozess gegen den 32-Jährigen vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verlesen. Die Arbeit hatte er als Offiziersanwärter an einer Militärakademie in Frankreich eingereicht.
Demnach verfasste der Angeklagte keine wissenschaftliche Arbeit, sondern entwarf eine Verschwörungstheorie. Die rund 140 Seiten umfassende Arbeit mit dem Titel "Politischer Wandel und Subversionsstrategie" wurde zurückgewiesen, A. fertigte eine neue an - mit der er seinen Abschluss erhielt. Die erste Arbeit sei pseudowissenschaftlich, heißt es in dem Gutachten. Sie habe appellativen Charakter und rufe zu gewaltsamem Widerstand auf.
Der Verfasser schwadroniere über Volk, Nation und Rassenkampf, bezeichne Demokratie und Menschenrechte als Gefahr. Dabei benutze er "explizit rassistisches Vokabular", das an NS-Propaganda erinnere. Der Gutachter bezeichnete A.s Rhetorik als gefährlich, da sie seine Haltung anschlussfähig über das rechte Milieu hinaus machen könne. Zu dem Gutachten äußern wird sich A. voraussichtlich beim nächsten Prozesstag kommenden Donnerstag.
Das Verfahren wurde mit dem Termin nach einer Sommerpause fortgesetzt, es sind noch fünf weitere Prozesstage bis in den Oktober hinein angesetzt. Dem aus Offenbach stammenden Franco A. wird unter anderem die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zur Last gelegt. Er soll Anschläge auf Politiker geplant und ein Doppelleben als angeblicher syrischer Flüchtling geführt haben. Nach der Theorie der Ankläger sollte sich der Verdacht nach einem Anschlag gegen Flüchtlinge richten und das Vertrauen in die Asylpolitik erschüttern. Die Bundesanwaltschaft sieht in einer völkisch-nationalistischen Haltung das Motiv.
Jurastudium sorgt für Kritik
A. hat bestritten, Anschläge geplant zu haben und lediglich eingeräumt, als vermeintlicher syrischer Flüchtling unter falschem Namen einen Asylantrag gestellt zu haben, um Missstände aufzudecken. Auch den Vorwurf, rechtsextrem zu sein, hat A. zurückgewiesen.
Der 32-Jährige bestätigte auf die Frage des Vorsitzenden Richters, dass er ein Jurastudium begonnen hat. Er habe ein Semester absolviert und dann aus familiären Gründen zwei Urlaubssemester eingelegt. Die Gewerkschaften Verdi und Erziehung und Wissenschaft (GEW) an der Frankfurter Goethe-Universität hatten sich alarmiert von Berichten über die Einschreibung A.s gezeigt: Er stelle potenziell eine Gefahr für Studierende und Beschäftigte dar. Vor Gericht sagte A., er habe bislang keine Präsenzveranstaltung besucht, da alle Kurse digital stattgefunden hätten.
Quelle: ntv.de, fzö/dpa