Politik

Dolles Dosenpfand-Chaos Gegner bemühen Gerichte

Die Gegner des Dosenpfands wollen das umstrittene Pflichtpfand gut zwei Wochen vor seiner Einführung mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe nun doch noch stoppen. Die Sprecherin des Gerichts, Gudrun Schraft-Huber gab am Montagabend bekannt, dass eine entsprechende Verfassungsbeschwerde sowie ein Antrag auf eine einstweilige Anordnung eingegangen sei.

Mehrere Großbrauereien und Discount-Ketten hatten zuvor vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin eine weitere Niederlage erlitten. Die Richter hatten einen Eilantrag abgelehnt. Nun steht außerdem noch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über einen weiteren Eilantrag aus. Die Leipziger Bundesrichter müssen sich zudem noch mit einem Hauptsacheverfahren beschäftigen.

Wirtschaft unvorbereitet

Zuvor hatte der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) den Aufbau eines bundesweiten Pfandsystems für gescheitert erklärt. "Wir sind am Ende", sagte HDE-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr am Montag in Berlin.

Im Streit über das Pfand riet der HDE den Händlern erstmals, für Dosen und Einweg-Flaschen vom 1. Januar an Pfand von mindestens 25 Cent zu kassieren. Das Leergut aber werde entgegen der von Neujahr an geltenden Rechtslage nur dort zurückgenommen, wo die Getränke gekauft wurden.

Nach HDE-Angaben hat das Bundeskartellamt den Aufbau des geplanten zentralen Pfandsystems verhindert. Die Kartellwächter hätten verfügt, dass beim Aufbau des Systems ein Konsens zwischen allen "finanziell interessierten Gruppen " hergestellt werden müsse. Ein solcher Konsens sei aber nicht in Sicht. Das Bundesumweltministerium forderte die Wirtschaftsverbände auf, ein mit dem Kartellrecht zu vereinbarendes Konzept zu entwickeln. "Damit hätte die Einweg-Seite schon viel früher beginnen können", sagte ein Ministeriumssprecher.

Laut HDE werden nun "unterschiedliche Insellösungen zur Pfandabwicklung entstehen, die später kaum mehr zu einem einheitlichen System zusammenzuführen sind". Das Pfand wird damit nur gegen Vorlage des Kassenbons oder einer vom jeweiligen Laden ausgegebenen Pfandmarke zurückgezahlt. Die Verpackungsverordnung sieht aber vor, dass Verbraucher leere Dosen und Einweg-Flaschen bei allen Verkaufsstellen zurückgeben können.

Die Pfandpflicht betrifft zunächst Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Getränke wie Limonade oder Cola. Für Dosen und Einweg-Flaschen wird vom 1. Januar an ein Pfand von 25 Cent fällig. Bei mehr als 1,5 Liter Inhalt sind es 50 Cent.

Pionier Aldi

Aldi Süd will angeblich ab 1. Januar keine Getränke in Einwegverpackungen mehr verkaufen, um der Pfandpflicht zu entgehen. Das berichtet der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, der sich auf Informationen aus dem Unternehmen bezog. Das Unternehmen in Mülheim an der Ruhr lehnte auf Anfrage jede Stellungnahme ab. Man gebe grundsätzlich keine Auskunft zum Dosenpfand.

Cola kürzt

Coca-Cola will mit großen Produktionskürzungen in Deutschland auf das Dosenpfand reagieren. Wegen des erwarteten Umsatzeinbruchs zum 1. Januar hat der Coca-Cola-Konzern die Produktion bei Getränkedosen und Wegwerfflaschen zurückgefahren. Ein Sprecher des Abfüllers Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG in Berlin sagte am Montag, in einigen Unternehmensteilen sei Kurzarbeit angemeldet worden. Gleichzeitig werde jedoch mehr in Mehrwegflaschen abgefüllt, um den Bedarf zu decken.

Quelle: ntv.de

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