Kindeswohl zähltGericht erlaubt Familiennachzug bei Härtefall

Ein 16-jähriger Flüchtling darf seine Familie nach Deutschland holen, obwohl er einen eingeschränkten Schutzstatus habt. Eigentlich ist der Familiennachzug dann nicht erlaubt. Doch ein Berliner Gericht sieht das anders, die Entscheidung könnte wegweisend sein.
Es gibt ein richtungsweisendes Urteil zum Familiennachzug von Flüchtlingen: Dieses ist nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios am Freitag überraschend rechtskräftig geworden. Demnach fordert das Berliner Verwaltungsgericht das Auswärtige Amt auf, einem inzwischen 16-jährigen syrischen Flüchtling mit einer schweren Traumatisierung den Nachzug seiner Eltern und Geschwister zu ermöglichen. Dabei ist ihm nur der subsidiäre, also eingeschränkte Schutz zuerkannt worden. Für diese Gruppe von Flüchtlingen ist der Familiennachzug eigentlich ausgesetzt. Als Begründung nannten die Richter demnach das Kindeswohl.
Das Auswärtige Amt hatte laut Bericht eine bereits eingereichte Berufung zurückgezogen. Der Jugendliche war im Sommer 2015 mit einem älteren Cousin nach Deutschland gekommen. Wegen der schweren Traumatisierung des jungen Flüchtlings habe sein Vormund Thomas Henke wiederholt versucht, eine Härtefallentscheidung zu erwirken, sei aber vom Auswärtigen Amt immer wieder abgewiesen worden, hieß es weiter.
Verstoß gegen Kindeswohl
Die Richter sahen darin laut ARD einen schweren Verstoß gegen das Kindeswohl, das durch das Grundgesetz, die Europäische Menschenrechtskonvention und die UN-Flüchtlingskonvention besonders geschützt sei. Außenminister Sigmar Gabriel sagte in einem Interview für die "Tagesschau": "Wir haben als Sozialdemokraten immer gesagt, dass die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen von besonderer Bedeutung ist - wie wir überhaupt wissen, dass es natürlich schlecht ist, wenn Minderjährige hier ohne Eltern sind."
Union und Innenministerium hätten dazu oft eine andere Auffassung vertreten. "Dass wir jetzt Klarheit bekommen, ist eine gute Geschichte", so Gabriel. Der Vormund des Jungen zeigte sich gegenüber der ARD erleichtert über das Urteil: "Dass es jetzt so kurz vor Weihnachten geklappt hat, ist einfach unvorstellbar schön."
Das Urteil könnte auch weitreichende politische Folgen haben. Schließlich ist das Thema Familiennachzug ein großer Streitpunkt bei den Sondierungen von Union und SPD. Die Große Koalition hatte den Familiennachzug für Flüchtlinge mit einem eingeschränkten Schutzstatus bis März 2018 ausgesetzt. Die Union will die Aussetzung verlängern, die SPD nicht.