Politik

Parteienfinanzierung vor Gericht Grüne, Linke und FDP klagen gegen ihr Geld

Ob es gerecht ist, dass die im Bundestag vertretenen Parteien mehr Staatshilfe bekommen?

Ob es gerecht ist, dass die im Bundestag vertretenen Parteien mehr Staatshilfe bekommen?

(Foto: picture alliance / ZB)

Welche staatlichen Almosen dürfen Parteien genießen? Die Große Koalition gönnt den Fraktionen per Gesetz weitere Zuschüsse. Grüne, Linke und FDP wittern nicht nur einen Verstoß gegen "die politische Hygiene" - und klagen.

Wenn der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag und Mittwoch in der Messe Karlsruhe zusammentritt, beginnt der lang erwartete und mehrmals verschobene nächste Schritt in einem komplizierten Verfahren. Es geht um die Finanzierung der politischen Parteien. Nach Karlsruhe zogen die Bundestagsfraktionen von FDP, Linken und Grünen.

216 Abgeordnete reichten einen Normenkontrollantrag gegen eine im Juni 2018 mit den Stimmen von Union und SPD beschlossene Neuregelung ein. Dabei ging es um höhere staatliche Zuschüsse für Parteien. Diese sind von ihren Stimmenanteilen in den Parlamenten von Bund und Ländern abhängig. Es gibt eine gemeinsame Obergrenze, die mit der Neuregelung auf 190 Millionen Euro für alle Parteien angehoben wurde. Alle Parteien zusammen bekommen dadurch also insgesamt 25 Millionen Euro mehr.

"Detaillierte Begründung" fehlt

Mehr zum Thema

Die Oppositionsfraktionen von FDP, Linken und Grünen befürchten, dass diese Maßnahme das Vertrauen in die Politik erschüttern könnte. Sie kritisierten eine mangelnde und nicht stichhaltige Begründung - SPD und Union sprachen vor allem von den gestiegenen Kosten durch die Digitalisierung - und außerdem, dass die Regelung im Schnellverfahren durchgedrückt worden sei. Die Begründung der Großen Koalition falle "kläglich" aus, das Gesetz sei "im Hauruckverfahren" entstanden, erklärten die Grünen bei der Einreichung des Normenkontrollantrags im September 2018.

"Gerade, weil Parteien hier über die eigene Finanzierung entscheiden, ist die detaillierte Begründung dieser Maßnahme so wichtig", sagte Linken-Parlamentsgeschäftsführer Jan Korte. FDP-Parlamentsgeschäftsführer Marco Buschmann erklärte, dass das Vorgehen der Großen Koalition "gegen die politische Hygiene" und "unserer festen Überzeugung nach gegen die Verfassung verstößt". Die Fraktionen wollen in Karlsruhe erreichen, dass die Neuregelung wegen Verstößen gegen Artikel 21 das Grundgesetzes, in dem es um die politischen Parteien geht, für nichtig erklärt wird.

Quelle: ntv.de, lve/AFP

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen