Politik

Höhere Kosten für Krankenkasse Grüne wollen Besserverdiener stärker belasten

Karl Lauterbach hatte angekündigt, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung 2023 wohl um 0,3 Prozentpunkte steigen werde.

Karl Lauterbach hatte angekündigt, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung 2023 wohl um 0,3 Prozentpunkte steigen werde.

(Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa)

Es war klar, dass sich der Bundesgesundheitsminister mit einer Erhöhung des Krankenkassen-Zusatzbeitrags keine Freunde machen würde. Die Kritik kommt aus allen Lagern - gefordert werden umfassende Reformen bei der Finanzierung. Die Grünen bringen eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ins Spiel.

Die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach für höhere Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen sind auf breite Kritik gestoßen. Dabei steht die Befürchtung im Vordergrund, dass ohne Reformen in den kommenden Jahren weitere Erhöhungen drohen.

"Im Grunde brauchen wir Ausgaben senkende Strukturreformen in allen Zweigen der Sozialversicherungen", sagte Markus Jerger, Vorsitzender des Bundesverbandes Der Mittelstand (BVMW). "Eine weitere Erhöhung der Krankenkassenbeiträge kann sich Deutschland nicht mehr leisten."

Schon jetzt habe man die größte Abgaben- und Steuerlast in Europa. Der Vorstandschef der Krankenkasse DAK-Gesundheit, Andreas Storm, sagte der "Bild": "Der Minister hat eine strukturelle Unterfinanzierung der (gesetzlichen Krankenversicherung) GKV selbst angesprochen, will die Hälfte des Defizits aber mit Einmal-Maßnahmen lösen." Dadurch drohe den Versicherten 2024 die nächste Erhöhung.

In die gleiche Kerbe schlug der CSU-Gesundheitsexperte Stephan Pilsinger in der "Augsburger Allgemeinen": "Die teils konfusen Einzelmaßnahmen werden nicht dazu führen, den absehbaren Beitrags-Tsunami aufzuhalten", meinte er.

Dahmen: "Wir müssen mehr Solidarität im System schaffen"

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen brachte eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ins Spiel. "Wir müssen mehr Solidarität im System schaffen", sagte Dahmen der Deutschen Presse-Agentur. "Starke Schultern sollten in Krisenzeiten mehr Verantwortung für die Gemeinschaft übernehmen", so Dahmen. "Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sollte nicht länger ein Tabu sein."

In diesem Jahr liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem Verdienst von 58.050 Euro (4837,50 Euro pro Monat). Bis zur Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen eines Beschäftigten beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei. Dahmen sagte weiter: "Die gesetzliche Krankenversicherung braucht höhere Einnahmen, gleichzeitig brauchen viele Beitragszahlende eine Entlastung." Er stellte fest: "Wir können einem Großteil der Menschen in naher Zukunft nicht auch noch höhere Krankenkassenbeiträge zumuten."

Im Koalitionsvertrag stehe zwar keine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. "Aber damals waren uns auch die enormen Preissteigerungen noch nicht absehbar", so Dahmen. "Der Staat muss die Einnahmeseiten der gesetzlichen Krankenversicherung verbessern, damit am Ende nicht die Beitragszahlenden die Löcher stopfen." Dahmen forderte deshalb auch, dass die staatlichen Zuschüsse für Hartz-4-Empfangende und Geflüchtete aus der Ukraine erhöht werden.

Reinhardt für ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel

Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, schlug die Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel vor, um die Kassen deutlich zu entlasten. Dies sehe Lauterbachs Entwurf aber nicht vor. Der Gesundheitsminister hatte am Dienstag angekündigt, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung 2023 wohl um 0,3 Prozentpunkte steigen werde. Dies bringe voraussichtlich zwischen 4,8 und 5 Milliarden Euro ein.

Die Beitragserhöhung solle Teil eines Maßnahmenpakets zur Deckung eines Defizits von 17 Milliarden Euro in der GKV sein. Leistungskürzungen werde es nicht geben. Derzeit liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,3 Prozent - die konkrete Höhe legen die Kassen selbst fest. Der gesamte Beitrag der Versicherten umfasst daneben den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns.

Quelle: ntv.de, hek/dpa

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