Politik

Nach Vorstoß des KanzlersGrüne wollen Social-Media-Verbot mit Jugendlichen diskutieren

19.02.2026, 10:41 Uhr
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Audretsch
Andreas Audretsch will Heranwachsende einbinden in eine mögliche Einschränkung ihres Social-Media-Zugangs.

Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch signalisiert Zustimmung für ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche. Allerdings wollen die Grünen die Heranwachsenden in die Debatte einbinden. Zur Verwandten-Affäre der AfD hat Audretsch eine klare Meinung.

Nachdem sich auch Bundeskanzler Friedrich Merz für ein Verbot von Social-Media-Plattformen für Kinder ausgesprochen hat, fordert der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Andreas Audretsch, eine differenzierte Debatte. "Die Frage, ob wir ein Verbot aussprechen für Jugendliche ab 14, ab 16 oder ob wir deutlich höhere Anforderungen machen - also, dass zum Beispiel süchtig machende Algorithmen so nicht mehr wirken dürfen -, das muss diskutiert werden", sagte Audretsch in der ntv-Sendung Frühstart.

Die Partei will dafür auch mit den betroffenen jungen Menschen ins Gespräch kommen. "Wir wollen als Grüne ein Jugendforum einberufen, um dann ganz exakt zu prüfen, auch mit Jugendlichen zusammen: Wie funktioniert das denn am besten?" In der Umsetzung skizzierte Audretsch einen doppelten Ansatz: "Auf der einen Seite harte Anforderungen, klare gesetzliche Regeln und auf der anderen Seite Medienkompetenz und Bildung." Ziel sei, "dass junge Menschen auch den Umgang mit solchen Plattformen und mit dem, womit sie dort konfrontiert werden, auch lernen können".

Regierungsparteien streben Regulierung an

Er sehe, welche Folgen eine übermäßige Nutzung von Handys durch Kinder habe, jetzt kämen "Fake News, KI-gefälschte Bilder und Nachrichten, TikTok, vieles hinzu", sagte Bundeskanzler Merz dem Podcast "Machtwechsel". Deswegen habe er viel Sympathie für einen entsprechenden Antrag auf dem am Freitag beginnenden CDU-Parteitag für eine Regulierung. Das gelte "auch für den Vorschlag, der aus der SPD kommt", fügte der Kanzler mit Blick auf den SPD-Plan hinzu, den Social-Media-Zugang für unter 14-Jährige ganz zu verbieten. "Ich denke, wir werden uns diesem Thema nähern", so der CDU-Vorsitzende.

Vor Merz hatten führende SPD-Politiker aus Partei, Ländern und Bundestagsfraktion in einem Papier ein Verbot für Kinder unter 14 Jahren und darüber hinaus ein abgestuftes Verfahren für verschiedene Altersstufen vorgeschlagen. Nach dem Vorbild Australiens arbeiten in Europa etwa Frankreich, Großbritannien, Spanien, Slowenien und Griechenland an ähnlichen Verboten. Die Bundesregierung hat betont, sie wolle die Arbeit einer Kommission zum Jugendschutz im Familienministerium abwarten, die Vorschläge im Sommer präsentieren will. Das Thema gilt auch deshalb als hochpolitisch, weil die US-Regierung strikt gegen Auflagen für die US-Tech-Konzerne ist.

"Offensichtlich Clan-Strukturen in der AfD"

Sehr konfrontativ positionierte sich Audretsch im Frühstart gegenüber der AfD. Er warf ihr im Zuge der Aufdeckung zahlreicher Überkreuzbeschäftigungen mafiöses Gebaren vor. "Das sind offensichtlich Clan-Strukturen, die da in der AfD wirken, mit dem Ziel, sich den Staat zur Beute zu machen, alles rauszuziehen zum eigenen Nutzen", sagte Audretsch.

Exemplarisch nannte er eine Bundestagsabgeordnete aus Sachsen-Anhalt: "Dass zum Beispiel die Bundestagsabgeordnete Claudia Weiß gleich drei Geschwister des Landtagsabgeordneten Tobias Rausch beschäftigt", belege, "dass an dieser Stelle ein absolut gezielter Missbrauch auch der Strukturen in den Parlamenten passiert". In der Konsequenz ergebe sich die Pflicht für eine gesetzliche Regelung: "Insofern ist es völlig klar, jetzt auch eine gesetzliche Regelung zu prüfen. Wie kann das aussehen, dass man dieses Gebaren der AfD unterbindet?"

Zuvor hatten bereits Politiker aus SPD und CDU eine Verschärfung des Abgeordnetengesetzes angeregt, um Vetternwirtschaft zu unterbinden. Überkreuzbeschäftigungen wurden in mehreren Landtags- und auch Bundestagsbüros der AfD bekannt. Im Abgeordnetengesetz ist festgelegt, dass Parlamentarier keine eigenen Verwandten, Partner oder Ex-Partner auf Kosten der Steuerzahler anstellen dürfen. Die Beschäftigung solcher Personen in anderen Abgeordnetenbüros ist nicht geregelt.

Grundsätzlich betrachtet Audretsch die AfD als rechtsextreme Partei. Er erwähnte die jüngste Einstufung des niedersächsischen AfD-Landesverbands als "extremistische Bestrebung" durch den Verfassungsschutz und verwies auf das anstehende Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Die dortigen Richter urteilen über die Einstufung der Bundes-AfD als "gesichert rechtsextremistisch", wogegen sich die Bundespartei gerichtlich zur Wehr setzt.

Für Audretsch könnte ein die Einstufung bestätigendes Urteil einer möglichen Verbotsprüfung neue Impulse geben: "Das, was jetzt ansteht, ist abzuwarten, was das Verwaltungsgericht Köln sagt, und dann gezielt ein AfD-Verbotsverfahren vorantreiben."

Quelle: ntv.de, ako/shu/dpa/rts

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