Parteispenden im Visier Härtere Strafen gefordert
18.07.2001, 11:42 UhrDer Bund der Steuerzahler hat härtere Strafen für die Annahme von illegalen Parteispenden gefordert. Gegenüber der "Berliner Morgenpost" sagte der Präsident des Vereins, Karl Heinz Däke: "Diejenigen, die gegen das Parteiengesetz verstoßen, müssen persönlich strafrechtlich verantwortlich gemacht werden." Auch SPD-Schatzmeisterin Inge Wettig-Danielmeier forderte "fühlbare Strafen und Sanktionen".
In Betracht kämen Geldbußen, Haftstrafen und die Kürzung von Versorgungsansprüchen, so Däke. Außerdem rügte er, dass nach aufgedeckten Rechtsverstößen die politische Gegenseite profitiere, da dass Geld umverteilt werde. "Das Geld sollte denjenigen zugute kommen, die es auch aufgebracht haben, nämlich den Steuerzahlern."
Kommission legt Bericht vor
Die von Bundespräsident Johannes Rau eingesetzte Kommission zur Reform der Parteienfinanzierung legt heute ihren Bericht vor. Rau hatte die Sachverständigen vor 17 Monaten im Zusammenhang mit der CDU-Spendenaffäre berufen. Geleitet wird die Kommission von der Präsidentin des Bundesrechnungshofs, Hedda von Wedel.
Auftrag des Gremiums war, dem Bundestag Vorschläge für Änderungen des Parteienfinanzierungs-Rechts zu unterbreiten. Nach Angaben des Präsidialamtes werden unter anderem Empfehlungen zum Umgang mit Spenden und zu Sanktionen bei Verstößen gegen das Parteiengesetz gegeben.
CDU: Verbot von Barspenden über 2.000 DM
Die Union hatte am Montag in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen, Barspenden an politische Parteien in Höhe von mehr als 2.000 DM sowie Spenden von Staatsunternehmen zu verbieten. Mit diesen Regelungen soll künftig verhindert werden, dass nicht nachvollziehbare Spenden in die Parteikassen gelangen.
Außerdem soll es den Parteien nicht erlaubt sein, sich wirtschaftlich als Unternehmer zu betätigen. Damit zielte die Union vor allem auf die SPD, die Medienbeteiligungen in Millionenhöhe hat. Strafrechtliche Sanktionen bei Verstößen gegen das Parteiengesetz lehnt die CDU jedoch ab.
SPD: "Fühlbare Strafen"
Dagegen sagte Wettig-Danielmeier, wer etwas falsch gemacht habe, müsse auch persönlich haftbar gemacht werden. Es dürfe zwar kein Ausnahmestrafrecht für Politiker geben, aber eine Regelung "in Anlehnung an das Bilanzstrafrecht hätte seinen Sinn und wäre akzeptabel", so die SPD-Schatzmeisterin im DeutschlandRadio.
Quelle: ntv.de