Keine nachhaltige Integration Heil: Arbeitspflicht für Asylbewerber nur, um Zeit zu überbrücken
29.02.2024, 10:22 Uhr Artikel anhören
Glaubt nicht, dass Geflüchtete durch den CDU-Vorstoß nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert werden: Bundesarbeitsminister Heil.
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Während CDU-Politiker den Vorstoß des thüringischen Landrats loben, ist Bundesarbeitsminister Heil skeptisch, was eine Arbeitspflicht für Asylbewerber betrifft. Um Wartezeit zu überbrücken, könne es sinnvoll sein. Besser seien richtige Jobs für Geflüchtete. Die soll der "Job-Turbo" bringen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hält eine Arbeitspflicht für Asylbewerber im Einzelfall für sinnvoll. "Dass die Kommunen Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten können, ist geltendes Recht. Im Einzelfall mag es auch sinnvoll sein, Menschen während der mitunter langen Wartezeit in Sammelunterkünften zu beschäftigten", sagte der SPD-Politiker der "Bild"-Zeitung. Eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration werde so allerdings nicht gelingen.
Im ostthüringischen Saale-Orla-Kreis sollen Asylbewerber zu vier Stunden Arbeit pro Tag verpflichtet werden. Grundlage ist eine entsprechende Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz, wie ein Kreis-Sprecher am Dienstag sagte. Die Geflüchteten sollen für 80 Cent Entlohnung pro Stunde einfache Arbeiten erledigen. Weigern sie sich, drohen Geldkürzungen von bis zu 180 Euro im Monat. Am Mittwoch forderte auch der Deutsche Landkreistag eine Arbeitspflicht für alle Asylbewerber. Laut Verbandspräsident Reinhard Sager geht es dabei "nicht so sehr um den Mehrwert der Arbeit für die Gesellschaft, sondern um das Signal, das man sendet".
Im Asylbewerberleistungsgesetz heißt es im Paragrafen fünf: "Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet."
Heil setzt auf Job-Turbo
Heil sagte, sein Ziel sei, Menschen, die hier Schutz gefunden hätten, dauerhaft in sozialversicherungspflichtige Arbeit zu bringen. "Deshalb setze ich auf den Job-Turbo, mit dem wir die Betreuung durch die Jobcenter intensivieren, Fähigkeiten und Qualifikationen der Geflüchteten ermitteln und somit konkrete Arbeitsangebote unterbreiten."
Auch in Sachsen-Anhalt könnten Geflüchtete künftig verpflichtet werden, zu arbeiten. Einige Landkreise überlegten, wie das organisiert werden könnte, sagte Ministerpräsident Reiner Haseloff im rbb24 Inforadio.
Der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ist für neu ankommende Geflüchtete stark eingeschränkt. Nach geltender Rechtslage dürfen Asylbewerber grundsätzlich erst nach drei Monaten einer Arbeit nachgehen - wer in einer Aufnahmeeinrichtung leben muss und kein minderjähriges Kind hat, sogar erst nach neun Monaten.
Geduldete oder Geflüchtete in einer Aufnahmeeinrichtung mit minderjährigem Kind dürfen nach sechs Monaten arbeiten. Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, die nach August 2015 ihren Asylantrag gestellt haben, haben grundsätzlich keinen Zugang zum Arbeitsmarkt.
Quelle: ntv.de, als/dpa/AFP