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"Auch mal eine Nullrunde" Heil: Bürgergeld wird 2025 nicht erhöht

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Bürgergeld-Empfänger können laut Hubertus Heil wohl keine weitere Erhöhung erwarten.

Bürgergeld-Empfänger können laut Hubertus Heil wohl keine weitere Erhöhung erwarten.

(Foto: picture alliance/dpa)

Zu Jahresbeginn hebt die Ampel-Regierung das Bürgergeld deutlich an. Dazu verweist sie unter anderem auf die damals hohe Inflation. Für das kommende Jahr können die mehr als fünfeinhalb Millionen Bezieher nach den Worten von Arbeitsminister Heil deswegen nicht mit mehr rechnen. Zugleich plädiert er für einen höheren Mindestlohn.

Die mehr als 5,5 Millionen Erwachsenen und Kinder im Bürgergeld können 2025 wohl nicht mit einer Erhöhung der monatlichen Regelzahlungen rechnen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verwies in der Regierungsbefragung des Bundestages darauf, dass die monatlichen Beträge zum Jahresanfang 2024 wegen der hohen Inflation stark gestiegen seien. Angesichts sinkender Preissteigerungsraten rechne sein Ministerium damit, dass es "wahrscheinlich nach jetziger Lage" zum 1. Januar 2025 "auch mal eine Nullrunde geben kann an dieser Stelle", sagte der SPD-Politiker.

Für die Berechnung des Bürgergeldes gibt es einen gesetzlichen Rechenweg, der die Preissteigerung berücksichtigt. Diese ist geringer ausgefallen, als im vorigen Jahr bei der Erhöhung der Regelzahlungen angenommen. Anfang des Jahres waren die monatlichen Zahlungen um bis zu 61 Euro im Monat gestiegen. Der Regelsatz für die monatliche Zahlung zum Lebensunterhalt eines alleinlebenden Erwachsenen beträgt derzeit 563 Euro. Miet- und Heizkosten werden zusätzlich übernommen.

Aufruf am Mindestlohn-Kommission

Mit Blick auf den Mindestlohn sagte der Ressortchef, er setze für weitere Erhöhungen auf die in der Kritik stehende zuständige Kommission aus Gewerkschaften und Arbeitgebern. Es sei an der Zeit, "im Einklang mit dem deutschen Gesetz und der europäischen Mindestlohn-Richtlinie dafür zu sorgen, dass es einen deutlichen Anstieg des Mindestlohns im kommenden Jahr gibt". Die Kommission sei laut Gesetz gehalten, in der ersten Hälfte 2025 Vorschläge zur Weiterentwicklung des Mindestlohns zu machen.

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Die Mindestlohn-Kommission entscheidet alle zwei Jahre über Anpassungen der Lohnuntergrenze. Ihre jüngste Entscheidung im Juni vorigen Jahres war vielfach auf Kritik gestoßen, da sich die Arbeitgeber mit der Stimme der Kommissions-Vorsitzenden durchgesetzt hatten. Der Mindestlohn wurde für dieses und nächstes Jahr um jeweils 41 Cent auf derzeit 12,41 Euro erhöht.

Die von Heil erwähnte europäische Mindestlohn-Richtlinie geht von einem Mindestlohn etwa in Höhe von 60 Prozent eines mittleren Lohns aus. Das wären in Deutschland gut 14 Euro. Bundeskanzler Olaf Scholz spricht sich im "Stern" für eine stufenweise Anhebung auf 15 Euro aus. Die Arbeitgeber reagierten empört und warfen dem Kanzler einen Tabubruch vor. Heil verteidigte den Vorstoß des Kanzlers indirekt. Er sage "im Einklang mit dem Bundeskanzler, es ist richtig, auch Erwartungen an die Mindestlohn-Kommission zu stellen". Diese müsse künftig wieder einheitlich entscheiden.

Quelle: ntv.de, jwu/DJ/rts

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