Änderungen und Boni für Rentner Heil legt Gesetzentwurf für Arbeiten im Alter vor
23.08.2024, 17:21 Uhr Artikel anhören
Mit dem Gesetzentwurf von Arbeitsminister Heil soll sich Arbeiten im Rentenalter künftig lohnen.
(Foto: IMAGO/HMB-Media)
Der Fachkräftemangel belastet die deutsche Wirtschaft. Im Juli einigt sich die Bundesregierung auf Maßnahmen, die Beschäftigte motivieren sollen, länger zu arbeiten. Insidern zufolge schickt Arbeitsminister Heil den entsprechenden Gesetzentwurf nun zur Abstimmung.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat die in der Ampel-Koalition vereinbarten stärkeren Anreize für Arbeiten im Rentenalter auf den Weg gebracht. Sein Ministerium verschickte einen ersten Gesetzentwurf zur Abstimmung an die anderen Ministerien sowie an Länder und Verbände, wie aus Regierungskreisen zu erfahren war. Das Kabinett solle die Änderungen am 4. September beschließen.
Geplant ist unter anderem eine Rentenaufschubprämie für Beschäftigte, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten. Sie sollen zudem faktisch eine Lohnaufstockung erhalten, indem Arbeitgeber ihren Beitrag zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung direkt an die Beschäftigten auszahlen. Auf diese Maßnahmen hatte sich die Bundesregierung in der sogenannten Wachstumsinitiative verständigt, die das Kabinett am 17. Juli beschlossen hatte. Von den insgesamt 49 Maßnahmen in zahlreichen Bereichen verspricht sich die Regierung eine Ankurbelung der Konjunktur und mehr Wirtschaftswachstum.
Die Änderungen im Rentenrecht "zielen auf die Stärkung finanzieller Vorteile bei der Aufnahme und Ausweitung von Erwerbsarbeit ab", heißt es in dem Entwurf. "Zugleich sollen Arbeitsmöglichkeiten und Anreize zur Beschäftigung Älterer ausgeweitet werden." Der Entwurf soll von SPD, Grünen und FDP im Bundestag als Änderungsantrag an ein laufendes Gesetzesvorhaben angedockt werden. Neben der Rentenaufschubprämie und der Auszahlung von Sozialbeiträgen der Arbeitgeber an Beschäftigte sind weitere Änderungen vorgesehen.
Für erwerbstätige Witwen und Witwer wird der Einkommensfreibetrag angehoben, bis zu dem die Hinterbliebenenrente nicht gekürzt wird. Im Ergebnis bleibe "eine Vollzeittätigkeit zum gesetzlichen Mindestlohn regelmäßig anrechnungsfrei", heißt es im Entwurf. Zudem wird für Senioren-Beschäftigte das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot eingeschränkt, um den Abschluss eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages mit dem bisherigen Arbeitgeber zu ermöglichen.
Quelle: ntv.de, Holger Hansen, rts