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"From the River to the Sea" Juden melden Anti-Israel-Parole als Marke an

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Auf einer Demonstration in Berlin am 18. November.

Auf einer Demonstration in Berlin am 18. November.

(Foto: IMAGO/Carsten Thesing)

Auf Demonstrationen wird ein Spruch verwendet, der ein "freies Palästina" vom Jordan bis zum Mittelmeer fordert. Mit demselben Satz fordern Terrororganisationen wie die Hamas die Vernichtung Israels. Zwei Amerikaner beantragen Markenrecht auf den Slogan.

Zwei jüdische US-Bürger haben einen Slogan als Marke eintragen lassen, mit dem Demonstranten weltweit gegen Israel protestieren. Am 17. November meldete Joel Ackerman beim Patent- und Markenamt der Vereinigten Staaten den Spruch "from the river to the sea, Palestine will be free" als Marke an. Bereits am 8. November beantragte Oron Rosenkrantz den Eintrag der Marke "from the river to the sea".

Auf Deutsch heißt der Spruch "vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein" - mit dem Fluss ist der Jordan gemeint, der die Grenze zwischen Westjordanland und Jordanien markiert, das Meer ist das Mittelmeer, in erster Linie also die Küste Israels.

Ackerman hat das Unternehmen "River to the Sea LLC" gegründet und beansprucht die Marke für Mützen und T-Shirts. Rosenkrantz' Firma heißt "From The River To The Sea Shop LLC", ihm geht es nur um T-Shirts. Nach Angaben der Zeitschrift "Newsweek" werden beide Anträge derzeit vom US-Patentamt bearbeitet.

Ruf nach Staat oder nach Vernichtung Israels?

Wie der Spruch zu verstehen ist, dazu gibt es höchst unterschiedliche Interpretationen. Es handele sich um "eine Erwiderung auf die Fragmentierung des palästinensischen Landes und der palästinensischen Bevölkerung durch israelische Besatzung und Diskriminierung", schrieb etwa der palästinensisch-amerikanische Schriftsteller Yousef Munayyer 2021. Der Ruf drücke die Forderung nach einem Staat aus, "in dem Palästinenser als freie und gleichberechtigte Bürger in ihrem Heimatland leben können, ohne von anderen dominiert zu werden oder sie zu dominieren".

Das kann man allerdings auch ganz anders sehen. Der Historiker Jarrod Tanny entgegnete Munayyer, es gebe "wenig Grund zu der Annahme", dass es Juden in einem Staat "Palästina" gut gehen werde. Der Spruch wurde bereits in den 1960er Jahren von der Palästinensischen Befreiungsorganisation PLO verwendet, auch die Hamas nutzt ihn und meint damit die Vernichtung Israels.

Tatsächlich heißt es in der Parole nicht, dass "die Palästinenser" frei sein sollten, sondern "Palästina". So verstand den Spruch auch der Bundesligist Mainz 05: Nachdem Stürmer Anwar El Ghazi den Slogan auf Instagram gepostet hatten, kündigte der Club dem Fußballer fristlos. Ob der Rauswurf rechtens war, wird derzeit vor dem Arbeitsgericht Mainz verhandelt.

"Die Aktion könnte nach hinten losgehen"

Erste Reaktionen auf die Initiative der Marken-Anmelder waren amüsiert. "Ein jüdischer Anwalt in den USA hat sich die Marke für 'from the river to the sea, Palestine will be free' besorgt und will jeden verklagen, der sie benutzt", schreibt ein Nutzer auf X.

So einfach ist es aber nicht. Die Aktion könne "nach hinten losgehen", sagte die israelische Rechtsanwältin und Markenrechtsexpertin Lihi Katzenelson der "Jerusalem Post". Sie wies darauf hin, dass ein Antrag auf Markenrecht in den USA zwischen neun Monaten und einem Jahr in Anspruch nehme - der Krieg zwischen Israel und der Hamas könnte dann also schon vorbei sein. Zudem müssten Marken-Inhaber nachweisen, dass sie die Marke auch nutzen. Und schließlich würde das Markenrecht nur in den USA gelten.

"Wir wissen nicht genau, wie das Ergebnis aussehen wird, aber die Chancen [dass sie diese Marken erhalten] sind nicht so gut", sagte Katzenelson der Zeitung. "Da es nur um Mützen und T-Shirts geht, wäre es sehr schwierig, die Verwendung für andere Dienstleistungen und Waren zu stoppen." Die Anwältin befürchtet, dass die Anträge antijüdische Ressentiments auslösen könnten und der Spruch zusätzliche Bekanntheit bekommen könnte. "Alle reden über diesen Slogan", sagte sie. Die Entscheidung, ihn als Marke eintragen zu lassen, "hilft dem Anliegen der Antragsteller möglicherweise nicht".

Parole ist Teil des Hamas-Verbots

In Deutschland war die Rechtslage mit Blick auf den Spruch bislang nicht eindeutig. Je nach Kontext konnte das Zeigen des Slogans als Volksverhetzung gewertet werden und damit strafbar sein. Entsprechende Ermittlungen laufen in Berlin nach einigen Demonstrationen, auf denen die Hamas-Massaker vom Oktober gefeiert worden waren. Im August hatte das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, dass die Parole "für sich genommen nicht antisemitisch sei und auch keinen Bezug zum Völkermord aufweise", wie der "Tagesspiegel" berichtet.

Allerdings könnte sich die Rechtslage durch das Anfang November von Bundesinnenministerin Nancy Faeser erlassene Hamas-Verbot geändert haben. Die fünfseitige Verbotsverfügung listet "Kennzeichen" der Hamas auf, darunter auch "die Parole 'Vom Fluss bis zum Meer' (auf Deutsch oder anderen Sprachen)". Der Münchner Oberstaatsanwalt Andreas Franck sagte der "Süddeutschen Zeitung" vor zwei Wochen, seine Behörde werde den Slogan künftig strafrechtlich verfolgen. Andere Staatsanwaltschaften wollen dies prüfen.

Quelle: ntv.de, hvo

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