Fußball

Pro-Palästina-Posts von El Ghazi Ex-Mainz-Profi klagt gegen fristlosen Rauswurf

Anwar El Ghazi Anfang Oktober beim Mainzer Auswärtsspiel in Mönchengladbach.

Anwar El Ghazi Anfang Oktober beim Mainzer Auswärtsspiel in Mönchengladbach.

(Foto: IMAGO/RHR-Foto)

Im September holt der 1. FSV Mainz 05 den vereinslosen Anwar El Ghazi, Anfang November kündigt der Bundesligist dem Fußballprofi fristlos. Auslöser sind dessen Pro-Palästina-Posts nach der Hamas-Attacke auf Israel. Nun klagt El Ghazi gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber.

Der niederländisch-marokkanische Fußball-Profi Anwar El Ghazi soll nach Informationen der "Allgemeine Zeitung" eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Mainz gegen den Bundesligisten FSV Mainz 05 eingereicht haben. Damit würde er auf die fristlose Kündigung seines bis Sommer 2025 laufenden Vertrags reagieren. Vom Klub gab es auf Anfrage noch keine Reaktion dazu. Mainz 05 hatte sich dazu veranlasst gesehen, weil der 28 Jahre alte Stürmer wiederholt pro-palästinensischen Instagram-Beiträge veröffentlicht hatte.

El Ghazi wird nach Angaben der Zeitung vom Arbeits- und Sportrechtler Alexander Bergweiler vertreten, der bereits Zweifel geäußert hatte, dass die fristlose Kündigung rechtmäßig sei. Der Profi war vom Klub für einen pro-palästinsischen Post zunächst abgemahnt worden. In einem weiteren Post widersprach El Ghazi indirekt einer Mitteilung von Mainz 05, wonach er Reue gezeigt habe.

"Bei dem neuen Post erkenne ich keine Aussage, die nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt wäre", hatte Bergweiler der Zeitung schon vor zwei Wochen gesagt, nachdem der Fall bekannt geworden war. Nun soll der Jurist El Ghazi vertreten, hieß es in dem Bericht. El Ghazi war erst im September als zuvor vertragsloser Profi zu den Rheinhessen gewechselt.

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Ausgangspunkt war El Ghazis erster Beitrag Mitte Oktober. Nach dem Angriff von Terroristen im Auftrag der Hamas auf Israel am 7. Oktober hatte er in einem dann wieder gelöschten Instagram-Beitrag geschrieben: "Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein." Gemeint ist, dass sich Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer ausdehnen sollte. Damit wird Israel gewissermaßen das Existenzrecht abgesprochen. In Bayern und dem Saarland wird der Spruch bereits strafrechtlich verfolgt.

Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hatte Anfang November Ermittlungen gegen den 28-Jährigen aufgenommen. "Gegen den Beschuldigten besteht nach unserer Bewertung der Anfangsverdacht der Störung des öffentlichen Friedens durch Billigen von Straftaten in Tateinheit mit Volksverhetzung durch Verbreiten eines Inhalts", hieß es damals. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: ntv.de, tsi/dpa

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