Politik

Mehr Telefonüberwachung Justiz lauscht häufiger

Die deutsche Justiz greift einem Bericht zufolge in ihren Ermittlungen immer häufiger zum umstrittenen Mittel der Telefonüberwachung. Vor allem in Bayern wird demnach gerne mitgehört. Datenschützer sehen sich in ihren Befürchtungen bestätigt.

Bei Anruf mitgehört: Im Rahmen ihrer Ermittlungen zeichnet die Justiz immer häufiger Gespräche auf.

Bei Anruf mitgehört: Im Rahmen ihrer Ermittlungen zeichnet die Justiz immer häufiger Gespräche auf.

In Deutschland werden einem Bericht zufolge immer häufiger Telefone abgehört. Im vergangenen Jahr sei die Zahl der Verfahren, in denen Telefongespräche und Computerkommunikation abgehört oder überwacht wurden, um elf Prozent gestiegen, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) unter Berufung auf eine Statistik des Bundesamtes für Justiz.

Danach gab es im vergangenen Jahr 5348 derartige Verfahren, 2007 waren es noch 4806. Insgesamt wurden den Angaben zufolge 16.463 Mal Überwachungsmaßnahmen angeordnet. Besonders drastisch sei der Anstieg der Überwachungsaktionen mit 30 Prozent in Bayern ausgefallen.

Grüne fordern "klare Kriterien"

Die Zahlen beziehen sich den Angaben zufolge nur auf die Abhörmaßnahmen auf Basis der Strafprozessordnung, also im Rahmen laufender Ermittlungs- und Strafverfahren wegen eines konkreten Verdachts auf eine Straftat. Abhöraktionen und Lauschangriffe der Polizei zu präventiven Zwecken seien nicht enthalten. Ebenso wenig enthalten seien die Eingriffe der Geheimdienste in das Fernmeldegeheimnis.

Durch die gestiegenen Zahlen fühlen sich die Grünen in ihrer Kritik an der Telefonüberwachung bestätigt. Vorstandsmitglied Malte Spitz sagte der "SZ": "Die Überwachung wird immer stärker zum Einstiegs- und Regelinstrument der Strafverfolgung, obwohl sie eigentlich nur bei erheblichen Straftaten im begrenzten Umfang genutzt werden sollte. Die Verhältnismäßigkeit ihrer Anwendung steht daher immer stärker in Frage." Die Telefonüberwachung müsse dringend reformiert werden, forderte Spitz. Nötig seien "klare Kriterien, wann und wie begrenzt in Einzelfällen überwacht werden darf".

In seinem jüngsten Jahresbericht hatte auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, "erhebliche datenschutzrechtliche Defizite" bei der geltenden gesetzlichen Regelung der Telefonüberwachung beklagt. Der erneute Anstieg der Überwachungsfälle sei bedauerlich, hieß es laut der "SZ" aus seiner Behörde. Der Katalog der Straftaten, die Telefonüberwachung rechtfertigen, müsse endlich reduziert werden. Zuletzt sei aber das Gegenteil geschehen.

Quelle: ntv.de, AFP

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