Jugendschutz im Eilverfahren Kabinett macht Druck
09.05.2002, 08:40 UhrAls Konsequenz aus dem Amoklauf eines Schülers am Erfurter Gutenberg-Gymnasium hat das Kabinett eine Verschärfung des Jugendschutzes beschlossen. Damit sollen Kinder und Jugendliche besser vor Gewaltdarstellungen vor allem in den neuen Medien geschützt werden. Künftig sollen wie bei Filmen auch Computerspiele für Kinder und Jugendliche nur gemäß ihres Alters freigegeben sein. Spätestens am 12. Juli soll der Bundesrat dem Gesetz zustimmen, damit es noch vor der Bundestagswahl im Herbst in Kraft treten kann.
Gestärkt werden soll auch die Rolle der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien: Sie kann künftig auch bei den neuen Medien eingreifen und gewaltdarstellende Inhalte auf den Index setzen. Aber auch ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle sollen Medien, die Krieg verherrlichen und die Menschenwürde verletzen, mit Vertriebs- und Werbeverboten belegt werden. Das Bundesfamilienministerium räumte aber gleichzeitig ein, dass es besonders beim Internet Probleme mit dem Jugendschutz gebe: Das Reglement kann nur bei deutschen Anbietern greifen.
In diesem Zusammenhang warnte die Union vor blindem Aktionismus. Was nütze ein Verbot, wenn Gewaltvideos von Anbietern aus Japan, Singapur oder den USA über das Internet heruntergeladen werden könnten, fragte der CDU-Politiker Christoph Böhr. Auch Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) wisse, dass ein derartiges Verbot nicht durchzusetzen sei.
Dem Gesetzentwurf zufolge soll auch die Tabak- und Alkoholwerbung bis 22 Uhr aus den Kinos verbannt werden und der Verkauf von Zigaretten an Kinder unter 16 Jahren verboten sein. Für ein adäquates Werbeverbot im Fernsehen sollen Bund und Länder einheitliche Regelungen schaffen.
Quelle: ntv.de