Erweitertes NATO-Konzept Karlsruhe lehnt PDS-Klage ab
22.11.2001, 00:00 UhrDas neue NATO-Konzept von 1999 stellt keine Änderung der ursprünglichen Verträge dar und musste deshalb nicht dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.
Mit der am Donnerstag verkündeten Entscheidung wies der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts eine Klage der PDS ab. Nach deren Meinung hat die rot-grüne Regierung die Parlamentsrechte missachtet, als das Bundeskabinett im April 1999 der erweiterten NATO-Strategie zustimmte, ohne den Bundestag darüber abstimmen zu lassen.
Das neue NATO-Konzept bedeutete aus PDS-Sicht eine grundlegende Abkehr der Allianz von ihrem Selbstverständnis als reines Verteidigungsbündnis, weil auch Krisenreaktionseinsätze außerhalb des Bündnisgebiets zugelassen werden und das notfalls auch ohne Mandat der Vereinten Nationen.
Die Bundesregierung hatte im Juni in der mündlichen Verhandlung argumentiert, eine Zustimmung des Bundestages sei nicht nötig gewesen, weil die Washingtoner Vereinbarung vom April 1999 kein völkerrechtlich bindender Vertrag sei, sondern ein politisches Dokument. Es gebe folglich keinen Sachzwang für Deutschland, an Kriegen teilzunehmen.gegeben.
Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) sagte, das Konzept sei lediglich die Konsequenz aus einem veränderten sicherheitspolitischen Umfeld nach dem Ende des Kalten Krieges.
Quelle: ntv.de