Politik

Entscheidung in Karlsruhe Keine Doppelnamen für Kinder

Kinder verheirateter Eltern mit unterschiedlichen Nachnamen werden auch in Zukunft keine Doppelnamen tragen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Damit scheiterte die Klage eines Hamburger Paares, das seinem Sohn die Namen beider Elternteile geben wollte, um dessen Abstammung zu dokumentieren.

Der Erste Senat des Gerichts befand den Ausschluss von Doppelnamen für Kinder als verfassungsgemäß. Die Richter erklärten, der Gesetzgeber könne zwar die Doppelnamen zulassen, sei gleichzeitig jedoch nicht dazu verpflichtet. Nach geltendem Recht müssen sich die Eltern für einen der beiden Nachnamen entscheiden. Unter anderem sollen dadurch Vier- und Mehrfachnamen in späteren Generationen verhindert werden. Die Kläger hatten hingegen argumentiert, die Regelung verstoße gegen den Schutz von Ehe und Familie und gegen das Persönlichkeitsrecht.

Nur kurze Zeit - zwischen 1991 und 1994 - bestand in Deutschland die Möglichkeit der Doppelnamen für Kinder. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht die Verpflichtung von Ehepaaren, sich auf einen Familiennamen zu einigen, aufgehoben. Dadurch wurde beiden Ehepartnern ermöglicht, den eigenen Nachnamen zu behalten.

Die Übergangslösung, die auch Doppelnamen für Kinder zuließ, endete jedoch mit der Neuregelung des Namensrechts durch den Bundestag 1994. Seither müssen verheiratete Eltern, die ihren Geburtsnamen behalten, ihrem Kind einen davon geben. Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet das Familiengericht.

Quelle: ntv.de

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