Politik

Familienförderung in der EU Kindergeld ist Ländersache

In den vergangenen beiden Jahren sind die Leistungen für Familien in beinahe allen 15 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) verbessert worden. Hintergrund sind die florierende Wirtschaft und wachsendes Steueraufkommen. Parallel dazu werden auch die staatlichen Leistungen für Familien wieder angepasst, erneuert und teilweise auch deutlich verbessert.

So wurden zum Beispiel Leistungen für allein Erziehende in Österreich neu eingeführt. In Frankreich verlängerte der Gesetzgeber die Dauer für den Bezug von Familienleistungen für volljährige Kinder. Großbritannien führte eine Steuergutschrift für Kinder ein, um Eltern mit Kindern zur Erwerbsarbeit zu motivieren. Schweden begründete seine finanziellen Verbesserungen mit dem erklärten Ziel, die Geburtenrate im Lande zu fördern.

In den zehn Jahren zuvor stagnierten diese Familienleistungen in vielen EU-Ländern oder wurden sogar gekürzt.

In der Mehrzahl der EU-Mitgliedsländer wird das Kindergeld unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt. Ausnahmen sind zum Beispiel Spanien, das eine jährliche Höchstgrenze beim Familieneinkommen gesetzt hat, sowie Portugal. Hier sind drei Einkommensgruppen in Abhängigkeit vom nationalen Mindestlohn festgelegt, die jeweils unterschiedliche Sätze an Kindergeld erhalten.

Die Höhe des Kindergeldes richtet sich in vielen EU-Ländern nach dem Alter des Kindes. In einigen Ländern wird unterschiedlich für das erste, zweite, dritte Kind und weitere Kinder gezahlt.

Die gezahlten Monatsbeträge für Kinder schwanken innerhalb der EU enorm. Sind es in Frankreich für das erste Kind pro Monat 151 Euro, zahlt der Staat in Deutschland dafür 138 Euro und in Dänemark 131 Euro. Dagegen gibt es in Belgien in diesem Fall 68 Euro, in Großbritannien 62,40 Euro, in Spanien 24 Euro und in Griechenland lediglich 6,06.

Einige Länder wie Italien oder Spanien erhöhen das Kindergeld für Behinderte, in Irland erhalten Eltern von Drillingen oder Vierlingen für jedes Kind das doppelte Kindergeld, bei Zwillingen das 1,5fache des normalen Satzes.

In der EU wird das Kindergeld generell monatlich ausbezahlt, die Ausnahme bildet Dänemark, das vierteljährlich überweist.

Weitere finanzielle Leistungen für Familien werden zwar auch in den Gremien der Europäischen Union diskutiert, doch ist das Ländersache. Einheitliche Zahlungen auf EU-Ebene sind weder geplant noch im Gespräch.

Quelle: ntv.de

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