Versicherte weniger belastetKoalition einigt sich auf GKV-Reform

Die Koalitionspartner einigen sich auf eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Belastungen für Arbeitnehmer sollen demnach schwächer ausfallen als ursprünglich vorgesehen.
Die Koalition hat sich nach Informationen von "Stern" und ntv auf eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung geeinigt. Das erfuhren die Redaktionen aus Regierungskreisen. Am ursprünglichen Reform-Entwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken soll es demnach bedeutende Änderungen geben.
Diese sollen zu weniger starken Kürzungen für Versicherte bis 2030 führen. Der Sparbeitrag der Versicherten in Form von höheren Zuzahlungen und gestrichenen Leistungen sinkt bis 2030 auf 16 Milliarden Euro. Stattdessen soll die Pharmaindustrie stärker zur Begleichung der Milliardenlücke im Gesundheitssystem herangezogen werden.
Die wichtigste Nachricht für Arbeitnehmer: Die Höhe des Krankengelds bleibt in voller Höhe erhalten. Ursprünglich war eine Kürzung um fünf Prozentpunkte geplant. Damit soll es auch künftig in Höhe von 70 Prozent des Bruttogehalts ausgezahlt werden. Krankengeld wird ab dem 43. Krankheitstag ausgezahlt.
Bundeszuschuss für Bürgergeldempfänger soll steigen
Außerdem plant die Bundesregierung, sich stärker an den Leistungen für Bürgergeldempfänger zu beteiligen. Bislang beträgt der Bundeszuschuss 14,5 Milliarden Euro. Das reicht aber bei Weitem nicht aus, um die Kosten zu decken. Aus den Krankenkassenbeiträgen der Versicherten müssen daher bislang weitere 12 Milliarden Euro dieser Kosten finanziert werden. Nach Informationen des "Stern" und von ntv steigt der Zuschuss um zwei Milliarden Euro.
Die ebenfalls beschlossene Einführung einer Zuckerabgabe ist auch als Maßnahme für die GKV gedacht: Sie soll dazu führen, dass der Zuckergehalt in Limonaden sinkt und damit eine präventive Wirkung entfalten. Gemeinsam sollen die Zuckerabgabe und der erhöhte Bundeszuschuss die GKV um 4,75 Milliarden Euro entlasten.
Es bleibt trotz Widerständen in der SPD und CSU dabei, dass die Mitversicherung für Ehepartner wegfällt. Die Einigung sieht wie der Warken-Entwurf Härtefälle für Familien mit Kindern bis einschließlich sieben Jahren, für Eltern behinderter Kinder, für Rentner und für Menschen, die Angehörige pflegen, vor. Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, kann sich dem Entwurf zufolge nicht mehr kostenlos beim Ehepartner mitversichern. Stattdessen muss die mitversicherte Person künftig einen Beitrag von 2,5 Prozent des Einkommens des versicherten Ehepartners zahlen. Ursprünglich sah der Warken-Entwurf einen Beitrag von 3,5 Prozent vor.
Drei Milliarden weniger Einsparungen
Die SPD hat außerdem durchgesetzt, dass die Grenze zur Versicherungsfreiheit deutlich angehoben wird. Sie soll auf 100.000 Euro steigen. So soll unter anderem der Wechsel von zu vielen Gutverdienern in die privaten Krankenversicherungen verhindert werden. Außerdem sollen Lohnsteigerungen in der Krankenpflege weiter zu 50 Prozent aus der GKV bezuschusst werden.
Warken wollte ursprünglich mit ihrem Gesetzentwurf mehr als 19 Milliarden Euro für das kommende Jahr einsparen. Nach der Einigung sank der Sparbetrag auf 16 Milliarden Euro. Das ist etwas mehr als das von Warken angegebene Defizit von 15 Milliarden Euro. Bei der Vorstellung ihres Gesetzentwurfs hatte sie gesagt, es sei gut, einen Puffer einzubauen. Die Ausgaben wachsen demnach sehr schnell.