Politik

Gesetz noch vor der Sommerpause Kompromiss beim Datenschutz

Vor allem geht es um die Einschränkung eines ungehemmten Handels mit persönlichen Daten.

Der Bundestag will die Verschärfung des Datenschutzes noch vor der Sommerpause verabschieden. Der von der Koalition am Montag erzielte Kompromiss stehe nicht mehr infrage, sagte der Datenschutzexperte der SPD-Fraktion, Michael Bürsch, in Berlin. Dabei geht es um die Einschränkung eines ungehemmten Handels mit persönlichen Daten.

Die Verbraucherpolitiker der SPD haben hingegen beantragt, das geplante Gesetz abzulehnen. Dies sagte der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Der Ausschuss hatte am Mittwoch die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs abgesetzt.

Beschluss am 2. oder 3. Juli

Laut Bürsch will sich der Ausschuss am 1. Juli mit dem geänderten Entwurf befassen. Zu der Verschiebung sei es gekommen, weil die SPD-Fraktion am Dienstag aus Zeitgründen den Entwurf nicht mehr behandelt habe. Dies soll am 30. Juni nachgeholt werden. Der Bundestag könnte dann das Gesetz am 2. oder 3. Juli beschließen. Wenn der Bundesrat am 10. Juli ebenfalls zustimmt, wäre der Zeitplan noch einzuhalten.

Die nach einer Serie von Datenschutzskandalen auf den Weg gebrachte Gesetzesverschärfung drohte zeitweilig zu scheitern. Einer der Hauptstreitpunkte war ein von SPD gefordertes Klagerecht für Verbände, das am Widerstand der Union scheiterte. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte Anfang der Woche an die Abgeordneten appelliert, die immer wieder zugesagten Verbesserungen zu beschließen. "Die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass die Versprechen für eine Stärkung des Datenschutzes endlich umgesetzt werden."

Adressenweitergabe nur mit Zustimmung

Wichtigster Punkt der geplanten Änderungen ist, dass Adressen grundsätzlich nur dann weitergegeben werden dürfen, wenn die Betroffenen zustimmen. Bislang ist dies erlaubt, wenn niemand widerspricht. Die Einwilligung muss Bürsch zufolge künftig explizit hervorgehoben und darf nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem "Kleingedruckten", versteckt werden. Ausnahmen gibt es beim sogenannten Listenprivileg. In Listen zusammengefasste Adress-Daten dürfen dann weitergegeben werden, wenn die Firmen angeben, woher sie die Daten bekommen haben. Bei einem Verbot des Listenprivilegs hatten Versandhändler, aber auch Meinungsforscher und Medienunternehmen Einbrüche befürchtet.

Ferner sieht die Verschärfung ein Koppelungsverbot vor. Bei marktbeherrschenden Unternehmen darf ein Vertragsabschluss nicht von der Einwilligung in die Datenweitergabe an Dritte abhängig gemacht werden. Außerdem müssen Unternehmen schwerwiegende Datenschutzpannen offenlegen. Bei Verstößen gegen den Datenschutz drohen zudem höhere Bußgelder.

Quelle: ntv.de, dpa

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