Politik

Kampf gegen Kinderpornos Kreditkartenabgleich erlaubt

Im Kampf gegen die Kinderpornografie im Internet darf die Polizei sämtliche Kreditkarten in Deutschland nach verdächtigen Zahlungen ins Ausland überprüfen. Sie verstoße damit nicht gegen Rechte unbescholtener Konteninhaber, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Staatsanwaltschaft Halle hatte mit dem Abgleich von 20 Millionen Kreditkarten über 300 Verdächtige ermittelt.

Mit der "Operation Mikado" fahndete die bei der Staatsanwaltschaft in Halle angesiedelte Zentralstelle gegen Kinderpornografie ab März 2006 nach Konteninhabern, die für die Freischaltung einer Kinderpornoseite rund 80 US-Dollar an eine philippinische Bank überwiesen hatten. Bei dem bis dahin einzigartigen Datenabgleich wurden in Deutschland 322 Beschuldigte ermittelt und deren Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht.

Die Verfassungshüter in Karlsruhe bezeichneten die Aktion nun als rechtens und wiesen damit Verfassungsbeschwerden von zwei Klägern zurück. Ihre bei den Kreditkartenunternehmen gespeicherten Daten seien nur maschinell geprüft, aber mangels Erfüllung der Suchkriterien schon bei den Unternehmen nicht als Treffer angezeigt worden. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Kläger sei deshalb auch nicht verletzt.

Kein Datenabgleich erfolgt

Dem Gericht zufolge wäre der Abgleich auch dann zulässig gewesen, wenn die Daten der beiden unbescholtenen Bürger an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet worden wären. Zudem habe keine unzulässige Rasterfahndung vorgelegen, weil keine Daten aus verschiedenen Beständen abgeglichen wurden.

Oberstaatsanwalt Peter Vogt von der Zentralen Ermittlungsstelle zeigte sich erfreut, dass das Gericht seine Rechtsauffassung nun bestätigte. "Der Abgleich dieser Daten ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen die Kinderpornografie. Die Täter können sich nicht mehr auf die vermeintliche Anonymität von Kreditkarten verlassen", sagte Vogt der Nachrichtenagentur AFP.

Die Fahnder um den Oberstaatsanwalt hatten bereits in anderen Fällen der Kinderpornografie für Aufsehen gesorgt. Im Fall "Marcy" zerschlugen sie 2003 einen international agierenden Porno-Ring und konnten über E-Mail-Adressen weltweit 26.000 Verdächtige in 166 Ländern ermitteln. In einem weiteren Fall ermittelten die Beamten die Identität eines missbrauchten Kindes binnen einer Woche, indem sie dessen Foto an 400 Schulen in den neuen Ländern schickten.

Quelle: ntv.de

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