Datenschützer und Grüne protestieren Kritik am Sicherheitspapier
26.09.2009, 14:07 UhrNach dem Bekanntwerden eines Papiers aus dem Bundesinnenministerium schließen die Parteien erweiterte Rechte für den Verfassungsschutz aus.

So soll es bleiben.
(Foto: AP)
Der stellvertretende Unions-Fraktionschef Wolfgang Bosbach (CDU) versicherte für seine Partei, dass erweiterte Rechte für den Verfassungsschutz auch nach der Bundestagswahl "keine Rolle" spielten. Kritik an den Überlegungen übten die Grünen, der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und die Gewerkschaft der Polizei.
Bosbach betonte, dass neue Befugnisse wie Online-Durchsuchungen sowie Späh- oder Lauschangriffe "weder mit der SPD noch mit der FDP als Koalitionspartner politisch durchsetzbar" wären. Zudem sei die Diskussion um erweiterte Rechte für den Verfassungsschutz eine "Phantom-Debatte". Die Union habe keine geheime Agenda für die Sicherheitspolitik.
Grüne kritisieren das Papier
"Bosbach will uns weismachen, dass ein Phantom im Bundesinnenministerium regiert", kritisierte Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen im Bundestag. Wer glaube, dass SPD oder FDP erweiterte Befugnisse für den Verfassungsschutz verhinderten, vergesse von ihnen mitbeschlossene "rechtsstaatliche Eingriffe der vergangenen vier Jahre".
Schaar bezeichnete das Sicherheitspapier als "Gift" für den Datenschutz. Die Vorschläge seien "verfassungsrechtlich höchst fragwürdig", sagte Schaar der "Berliner Zeitung" vom Wochenende. Auch die Genanalyse als Standard-Ermittlungsinstrument sieht Schaar kritisch. Er verwies auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der dies als unvereinbar mit europäischen Regeln ansah. "Auch wer als Beamter des Bundesinnenministeriums eine Wunschliste anfertigt, darf dabei nicht verfassungsrechtliche Vorgaben außer Acht lassen", sagte Schaar.
Eingriff in die Bürgerrechte
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erteilte einer Aufhebung der Trennung von Polizei und Verfassungsschutz ebenfalls eine klare Absage. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass "durch die Hintertür" ein neuer Inlandsgeheimdienst entstehe, sagte GdP-Chef Konrad Freiberg im Deutschlandfunk. Polizei und Nachrichtendienst hätten jeweils ihre Aufgaben. Die Polizei dürfe in Bürgerrechte eingreifen, das dürfe der Verfassungsschutz nicht. "Das muss auch so bleiben", forderte Freiberg. Der Informationsaustausch zwischen Verfassungsschutz und Polizei müsse "klar rechtlich geregelt" sein.
Am Freitag hatte die "Süddeutsche Zeitung" über ein Papier aus dem Innenministerium berichtet, in dem gefordert werde, dass der Verfassungsschutz künftig Computer online durchsuchen darf. Das steht bislang nur dem Bundeskriminalamt zu. Zudem sollten dem Inlandsgeheimdienst der Zugriff auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung sowie Lausch- und Spähangriffe in Privatwohnungen erlaubt werden. Der genetische Fingerabdruck solle als "erkennungsdienstliche Standardmaßnahme" eingeführt werden, berichtet die Zeitung unter Berufung auf das Papier. Laut Ministerium handelt es sich um eine "interne Aufzeichnung erledigter und offener Themen", nicht um konkrete Vorhaben.
Quelle: ntv.de, dpa