Politik

Gentechnik-Gesetz Künast für strenge Auflagen

Agrarministerin Renate Künast will den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen nur unter strengen Auflagen genehmigen. Landwirte sollen gesetzlich verpflichtet werden, die unkontrollierte Ausbreitung von Gen-Pflanzen zu unterbinden, schreibt die "Berliner Zeitung".

Außerdem sollen Ökobauern mit scharfen Haftungsregeln vor unverschuldeten Verunreinigungen mit Gen-Pollen geschützt werden, so die Zeitung unter Berufung auf die Eckpunkte des neuen Gentechnik-Gesetzes. Das Gesetz setze die in der vergangenen Woche von der Europäischen Union verabschiedeten Leitlinien zum Gen-Anbau um und solle im Herbst im Kabinett beschlossen werden. Im Herbst will die EU auch den derzeit gültigen Zulassungsstopp für Gen-Produkte aufheben.

"Konventionelle und Ökobauern müssen auch zukünftig die Möglichkeit haben, gentechnikfrei zu produzieren", sagte Staatssekretär Alexander Müller der Zeitung. Das Gesetz sieht dafür Abstandsflächen, Schutzhecken und die strikte Trennung von Reinigungs- und Betriebsmitteln vor. Ferner sollen alle Gen-Flächen in einem öffentlich zugänglichen Standortregister ausgewiesen werden. Die Kosten für die nötigen Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen sollten die Anbauer von Gen-Pflanzen übernehmen.

Falls es dennoch zu ungewollten Verunreinigungen komme, sollen die Verursacher für Schäden haften. So sollten etwa Ökobauern auf Schadenersatz klagen können, wenn sie ihre Produkte nicht verkaufen können, weil Gen-Pflanzen auf ihre Äcker übergegriffen haben. Auch Einzelhändler könnten sich so gegen ungewollte Gen-Produkte wehren.

Mit diesen Eckpunkten setze sich Künast über Bedenken SPD-geführter Ministerien hinweg, die durch die Auflagen Nachteile für die deutsche Biotech-Industrie fürchten, schreibt die Zeitung.

Quelle: ntv.de

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