Straftäter werden bundesweit überwacht Länder setzen auf Fußfesseln
29.08.2011, 18:45 Uhr
Die Fußfessel kann auch das Betreten verbotener Zonen anzeigen.
(Foto: dpa)
Entlassene Straftäter können künftig mit Hilfe elektronischer Fußfesseln bundesweit überwacht werden. Fünf Länder nehmen bisher an dem Projekt teil. Die gemeinsame Überwachungsstelle befindet sich in Hessen. Die Gewerkschaft der Polizei zeigt sich skeptisch, dass dadurch etwa Sexualstraftäter von neuen Verbrechen abgehalten werden könnten.
Mehrere Bundesländer haben den Grundstein für einen deutschlandweiten Einsatz der elektronischen Fußfessel für entlassene Straftäter gelegt. Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern traten in Wiesbaden einem Abkommen zur Einrichtung einer gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder bei. Hessen und Bayern hatten den entsprechenden Staatsvertrag bereits im Mai unterzeichnet. Die übrigen Länder wollen sich ebenfalls beteiligen. Die in Hessen angesiedelte gemeinsame Überwachungsstelle soll Anfang kommenden Jahres die Arbeit aufnehmen.
Das Tragen einer elektronischen Fußfessel kann von einem Gericht für entlassene Straftäter angeordnet werden, wenn weiterhin die Gefahr schwerer Straftaten - vor allem von Gewalt- und Sexualstraftaten - angenommen wird. Die Träger der Fußfessel werden mittels des satellitengestützten Navigationssystems GPS überwacht. Die eingehenden Daten werden von der zentralen Überwachungsstelle im hessischen Bad Vilbel ausgewertet, die wiederum bei Gefahren die für die jeweiligen Fußfessel-Träger zuständige Polizei-Dienststelle informieren kann.
Bundesländer übernehmen die Kosten
Das Tragen der Fußfessel kann auch mit bestimmten Auflagen zu den Aufenthaltsorten verbunden sein. Dabei wird etwa festgelegt, dass eine bestimmte Zone nicht verlassen oder festgelegte Bereiche nicht betreten werden dürfen. Das Überwachungssystem ist auf rund 500 Menschen ausgelegt. Die Kosten belaufen sich pro Jahr auf knapp zwei Millionen Euro, die auf die teilnehmenden Bundesländer umgelegt werden.
Die Justizminister von Hessen und Bayern, Jörg-Uwe Hahn von der FDP und Beate Merk von der CSU, hatten einen entsprechenden Staatsvertrag bereits im Mai am Rande einer Länder-Justizministerkonferenz unterzeichnet. Dies geschah auch vor dem Hintergrund des . Das Gericht hatte alle Regelungen zur Sicherungsverwahrung gekippt und dem Gesetzgeber für eine grundlegende Reform eine Zwei-Jahres-Frist bis 2013 gesetzt.
Gewerkschaft der Polizei zeigt sich skeptisch
Die Aufenthaltsüberwachung durch die elektronische Fußfessel sei "ein weiterer Baustein zum Schutz der Bevölkerung vor rückfallgefährdeten Gewalt- und Sexualstraftätern", erklärte der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty von der SPD bei der Unterzeichnung des Vertrags in Wiesbaden. Sein baden-württembergischer Amts- und Parteikollege Rainer Stickelberger betonte, die Überwachung sei zwar kein Allheilmittel, aber damit gebe es ein zusätzliches Instrument, um Rückfalltaten so weit wie möglich zu verhindern und den Schutz der Öffentlichkeit weiter zu verbessern.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnte derweil vor überzogenen Erwartungen. Die Fußfessel sei eine "riskante Beruhigungspille", erklärte GdP-Vize Frank Richter. Diese halte Sexualstraftäter nicht davon ab, ein Kind zu missbrauchen. Fußfesseln könnten allenfalls helfen, den Täter im Nachhinein zu überführen. "Anders als von den Justizministern vorgegaukelt, sind elektronische Fußfesseln deshalb kein Ersatz für eine Unterbringung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter in geschlossenen Therapieeinrichtungen", erklärte Richter.
Quelle: ntv.de, AFP