Politik

Drei CDU-Landeschefs sind offen Linnemann stellt sich gegen Reform der Schuldenbremse

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Laut Linnemann lehnt die CDU eine Überarbeitung der Schuldenbremse ab.

Laut Linnemann lehnt die CDU eine Überarbeitung der Schuldenbremse ab.

(Foto: picture alliance / Flashpic)

Grüne pochen darauf, ein paar Sozialdemokraten ebenfalls, vereinzelt fordern sogar Unionspolitiker, die Schuldenbremse zu reformieren. Nun meldet sich CDU-Generalsekretär Linnemann zu dem Thema - und zeigt sich wenig begeistert.

In der Debatte um die Schuldenbremse hat CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann energisch dem hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein widersprochen, der sich grundsätzlich offen für eine Reform gezeigt hatte. "Mit der CDU wird es keine Reform oder Abschaffung der Schuldenbremse geben. Punkt", sagte Linnemann dem Nachrichtenportal t-online. Es gebe "gar keine Legitimität dafür".

"Ich möchte meine Energie eher in Wachstum packen und nicht in diese sich wiederholende Debatte um neue Schulden", fügte der CDU-Generalsekretär hinzu. Rhein hatte kürzlich dem Berliner "Tagesspiegel" gesagt, es lägen "kluge Vorschläge zur Reform der Schuldenbremse auf dem Tisch, insbesondere des Sachverständigenrats, die man sehr ernst nehmen muss". Er sei bereit, darüber zu sprechen.

Die Grünen pochten in der Folge auf Verhandlungen über eine Reform der Schuldenbremse. "Als Grünen-Bundestagsfraktion schlagen wir vor, eine Einladung an die Bundesländer auszusprechen, hier gemeinsam voranzukommen", erklärte Fraktionschefin Katharina Dröge.

Auch Kai Wegner ist dafür

Für eine Reform der Schuldenbremse werben vor allem SPD und Grüne - CDU/CSU und FDP lehnen dies ab. Allerdings gibt es auch eine Reihe von CDU-Politikern, die sich grundsätzlich offen für eine Änderung zeigen. Darunter sind Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner, Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff sowie eben Boris Rhein.

Die Ampel-Koalition hatte sich darauf verständigt, für 2024 an der Schuldenbremse festzuhalten. Allerdings wurde dabei auch festgelegt, den Rückgriff auf vorhandene Ausnahmeregelungen zu prüfen, wenn vornehmlich die Lage in der Ukraine dies erfordere. Zudem gibt es Überlegungen, für ein neues oder erweitertes Bundeswehr-Sondervermögen.

Quelle: ntv.de, tkr/AFP

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